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Modernisierung der Hochbaustatistik beschlossen

(13.3.2024) Verlässliche und zeitnahe Daten zur Bautätigkeit sind für die Wohnungspolitik, Konjunkturpolitik, die Wohnungs- und Bauwirtschaft und die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung relevant. Das Bundeskabinett hat am 13. März 2024 mit dem Beschluss zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes den Anstoß gegeben, die Datengrundlage zu verbessern. Künftig sollen neben Informationen zu den Baugenehmigungen und Baufertigstellungen auch Daten zu den Baubeginnen erhoben werden.

Bild: Stephan Falk, BAUBILD 

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

„Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes verbessern wir die Datengrundlage zur Bautätigkeit deutlich. Statt nicht-offizieller Prognosen verschiedenster Interessengruppen gibt es künftig vierteljährlich valide Zahlen zu aktuellen Entwicklungen im Wohnungsbau. Zudem können nun erstmals präzise Aussagen darüber getroffen werden, wie sich die Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau entwickelt. 

Angesichts der Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus und der Rekordsumme von über 18 Mrd. Euro, die der Bund für den sozialen Wohnungsbau bereitstellt, ist es essentiell, Daten zur Bautätigkeit auch in diesem Segment zu haben. 

Mit der Modernisierung der Hochbaustatistik unterstützen wir die Wohnungs- und Bauwirtschaft in ihren Planungen und erhalten zudem die Möglichkeit, bei Schwankungen bei den Fertigstellungszahlen kurzfristig reagieren zu können. Ein wichtiger Frühindikator für die konjunkturelle Lage der Bauwirtschaft sind dabei auch die Zahlen zu Baubeginnen, die nun erhoben werden. Wir entlasten zudem die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft durch eine verstärkte Digitalisierung und die primäre Nutzung von Verwaltungsdaten.” 

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