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Bündnis-Tag: Vorschläge der BAK finden sich in den Bündnismaßnahmen wieder

(26.9.2023) Andrea Gebhard, die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), nahm am 25.9.2023 am „Bündnistag Bezahlbarer Wohnraum“ im Bundeskanzleramt teil. Ziel war es konkrete Maßnahmenpakete zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verabschieden. Einige Vorschläge der BAK finden sich in den Bündnismaßnahmen wieder.

Foto: Henning Schacht, BMWSB 

So wird im Maßnahmenpaket die Einführung von Experimentierklauseln adressiert im Sinne eines Gebäudetyp E. Die digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern (di.BAStAI) ist als eine schon umgesetzte Maßnahme der Architekten- und Ingenieurkammern aufgeführt. Diese Datenbank stellt eine Grundlage zur Umsetzung des digitalen Bauantrags dar. Auf Drängen der Architekten- und Ingenieurkammern wird auch die Rücknahme der Erhöhung der Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe diskutiert. Darüber hinaus finden regelmäßig Gespräche mit dem Bauministerium zur Einführung des Bundesregisters Nachhaltigkeit statt. Die Förderung des Wohneigentumprogramms „Jung kauft alt“ unter Punkt 6 des Maßnahmenpaketes, das nun ausgebaut wird, empfehlen die Architektenkammern seit Jahren.

„Das Bündnistreffen zeigt, dass wir mit zentralen Ansätzen richtig liegen für eine schnelle Umsetzung der Wohnungsbauziele“, sagt Andrea Gebhard, die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Aber es liegt ein insgesamt schwieriger Weg vor uns. Bei der Begrenzung der Baukosten muss immer auch der gesamte Lebenszyklus mitgedacht werden, inklusive Senkung von Ressourcenverbrauch und CO₂-Emissionen. Der Fokus unserer Planungen muss auf Nutzung der Potentiale im Bestand, Aufstockungen und Geschosswohnungsbau ausgerichtet sein. Die Bundesländer sollten überzogene und ressourcenintensive Bauregularien dringend anpassen, denn Innovationsfeindlichkeit am Bau werden wir teuer bezahlen“.

Die Bundesarchitektenkammern und die Architektenkammern der Länder engagieren sich für eine zivilrechtliche Flankierung, um Abweichung von Bauregularien im Sinne des Gebäudetyp E zu erleichtern. Auch eine Verankerung des Gebäudetyp E in der Musterbauordnung wird gefordert.  

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