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schnell ist's passiert - ohne vernünftige Steighilfe

  • Kölner Fall zeigt: Schon Sturz aus geringer Höhe schädigt die Gesundheit und führt zu hohen Fehlzeiten

Arbeitsschutz, Büro, Arbeitsschutzgesetze, Steighilfe, Arbeitsumfall, Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA), Hauptverband der Berufsgenossenschaften, Absturzunfall(3.3.2006) Jährlich erleiden mehr als 1,1 Millionen Menschen einen Arbeitsunfall. In rund 1.000 Fällen endet dieser sogar tödlich. Das geht aus Statistiken des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) sowie des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften hervor. Unfallschwerpunkt Nummer Eins bleibt der Absturzunfall.

"Immer noch kommen in Deutschland zu viele Menschen zu Schaden, weil die Sicherheitsvorschriften in Unternehmen nicht ausreichend beachtet werden", erklärt Geschäftsführer Ferdinand Munk vom Leitern- und Gerüstehersteller Günzburger Steigtechnik. Ihm zufolge herrscht immer noch der weit verbreitete Irrtum, dass nur für besonders gefahrenträchtige Industrien entsprechende Sicherheitsrichtlinien gelten, wie beispielsweise im Bausektor. Dabei existieren für alle Betriebe eindeutige Vorschriften, die den Umgang mit Leitern und Steighilfen regeln. Denn schon Stürze aus geringer Höhe können die Gesundheit schädigen und lange Ausfallzeiten nach sich ziehen. Das zeigt der Fall eines Unternehmers aus dem Rheinland, der einen "harmlosen" Absturzunfall erlitt - und sich danach lange in ärztliche Behandlung begeben musste.

"Ich wollte nur schnell einen Aktenordner vom oberen Teil des Regals runterholen - und bin dabei auf einen Stuhl gestiegen", schildert der 33-jährige Marko K. (Name geändert) aus Köln den Beginn einer mehrwöchigen Leidensgeschichte. Beim Versuch, den Ordner zu packen, klingelte plötzlich das Telefon, was ihn für einen Moment ablenkte. Der Stuhl fing leicht an zu wackeln, woraufhin K. zu Boden stürzte. Mit einem leisen Fluchen rappelte sich der Kommunikations-Berater wieder auf. Außer leichten Schmerzen am Gesäß sowie dem ersten Schreck schien der Sturz zunächst ohne Folgen geblieben zu sein.

Das sollte sich jedoch bald ändern. In den folgenden Nächten überkam ihn ein bis dato unbekannter Schmerz: Immer wenn er sich hinlegte, sandte sein rechter Oberschenkel einen starken Brennschmerz aus. "Als ob jemand einen Bunsenbrenner im Inneren des Oberschenkels zündet", schildert K. das Leiden. Er hatte dabei jedes Mal für Sekunden das Gefühl, als ob sein rechtes Bein "verbrennen" würde. Vorfälle dieser Art häuften sich im Laufe der Nächte, bis der 33-jährige keine zwei Stunden mehr durchschlafen konnte. Das führte automatisch auch zu einem deutlichen Leistungsabfall am Arbeitsplatz. "Teilweise bin ich wie ein Zombie im Büro rumgelaufen", erinnert sich K.

Die ersten Arztbesuche halfen auch nicht weiter. Kein Mediziner konnte die genaue Ursache des Schmerzes bestimmen. Nach einer wochenlangen Odyssee bei unterschiedlichen Ärzten kam dann der entscheidende Tipp: Ein Freund riet K., sich beim Chiropractic Centrum Köln untersuchen zu lassen, das auch von prominenten Profi-Sportlern besucht wird. Dort stellten die erfahrenen Chiropraktoren schnell fest, dass sich der Unternehmer einen Lendenwirbel eingeklemmt und weitere Blessuren im Wirbelsäulen-Bereich zugezogen hatte. Da die Wirbelsäule selber keine Schmerzen aussenden kann, wurde der Brennschmerz auf den Oberschenkel übertragen. In insgesamt vier viertelstündigen Sitzungen beseitigten die Chiropraktoren mit leichten Handgriffen die Probleme an der Wirbelsäule und befreiten den 33-jährigen von seinen Schmerzen.

Aus Schaden wird man klug

"Sechs Wochen habe ich am Arbeitsplatz gefehlt oder nur unzureichend Dienst getan", schildert K. die Folgen seines Sturzes im Büro - und ärgert sich dabei über die entgangenen Einnahmen in dieser Zeit. Um für die Zukunft ähnliche Unfälle zu vermeiden, informierte sich der Unternehmer über sichere Leitern und Steighilfen - auch zum Schutze seiner Mitarbeiter, die oft auf höher liegende Dokumente zugreifen müssen. Dabei wurde im erstmalig bewusst, dass sein Betrieb in der Vergangenheit gegen eine Vielzahl bestehender Sicherheitsvorschriften verstoßen hatte. "Nicht aus Böswilligkeit, sondern schlicht aus Unwissenheit", wie K. betont.

Treppen, Steighilfe, Steigtechnik, Steighilfen, Alutreppe, Alutreppen, Büroleiter"Leider kein Einzelfall", stellt Ferdinand Munk vom Leitern- und Gerüstehersteller Günzburger Steigtechnik fest. In vielen deutschen Unternehmen fehle es am nötigen Problem-Bewusstsein oder es herrsche immer noch der Glaube, dass Sicherheits-Vorschriften nur für besonders gefahrengeneigte Tätigkeiten gelten. Das sei jedoch ein "großer Irrtum". Denn die Betriebs-Sicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Unfall-Verhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (GUV-V D 36/GUV-V D36) regeln für alle Betriebe den rechtmäßigen Umgang mit Steighilfen während der Arbeit. So verlangen die Vorschriften beispielsweise, dass der Arbeitgeber Leitern zur Verfügung stellen muss, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführenden Arbeiten geeignet sein müssen. Allein der Kauf einer geeigneten Steighilfe entlässt das Unternehmen jedoch nicht aus seiner Verantwortung. Der Arbeitgeber muss zudem eine "befähigte Person" einsetzen oder beauftragen, die dafür Sorge trägt, dass die Leitern regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft und - wenn nötig - in Stand gesetzt oder ausgetauscht werden. Darüber hinaus muss das Unternehmen die Mitarbeiter über den sachgemäßen Umgang mit Leitern und Gerüsten regelmäßig unterweisen.

"Das klingt zunächst nach Bürokratie und unnötigem Verwaltungsaufwand - ist aber keineswegs so. In der Praxis sind diese Maßnahmen recht einfach und schützen den Arbeitgeber vor erheblichen finanziellen Verlusten, die sich aus Fehlzeiten des Mitarbeiters oder möglichen Schadensersatz-Forderungen ergeben", erläutert Munk. Sein Unternehmen produziert daher nicht nur Leitern und Gerüst-Systeme. Es bietet auch kompakte und kostengünstige Ein-Tages-Seminare im gesamten Bundesgebiet an, in denen Firmen einzelne Mitarbeiter zur "befähigten Person" im Sinne der Sicherheitsvorschriften ausbilden lassen können. "Das ist für den Arbeitgeber keine große Investition - aber ein großer Rückhalt, wenn es trotzdem zu einem Unfall kommt", erklärt Munk. Umso unverständlicher ist es für ihn, dass nach seiner Erfahrung derzeit mehr als 80 Prozent aller Unternehmen in Deutschland davon noch keinen Gebrauch machen.

Der volkswirtschaftliche Schaden ist dabei enorm. Laut Schätzung der gewerblichen Berufsgenossenschaften kosten Arbeitsunfälle mit Gerüsten und Leitern den Staat sowie Unternehmen jährlich "mehrere Milliarden Euro". Denn nicht überall enden Absturzunfälle so glimpflich, wie im Fall des Kölner Unternehmers. Oft kommen Menschen derart zu Schaden, dass eine lebenslange Unfallrente gezahlt werden muss. Als Faustformel gilt: Pro Krankheitstag belaufen sich bei einem "abgestürzten" Mitarbeiter die durchschnittlichen Kosten für das Unternehmen auf rund 500 Euro.

"Wer als Unternehmer ein paar Grundregeln beachtet und sie in seinem Betrieb zur Pflicht macht, kann Absturz-Unfälle und die Folgekosten weitgehend vermeiden", erklärt Munk und verweist dabei auf seine fünf Hauptregeln im Umgang mit Leitern und Tritten:

  1. Den gesunden Menschenverstand einschalten
    Stühle, Tische oder Eigenkonstruktionen sind als Steighilfen ungeeignet. Auch wenn es manchmal etwas Zeit kostet, sollte der Gang zu einer "echten Leiter" immer drin sein.
  2. Geiz ist nicht immer geil
    Wer Leitern kauft, sollte nicht am falschen Ende sparen. Denn Billig-Steighilfen sind meist auch billig produziert, entsprechen oft nicht deutschen Standards - und sind schneller kaputt.
  3. Auf GS-Zeichen und 15 Jahre Garantie achten
    Das "GS-Zeichen" ("Geprüfte Sicherheit") ist das einzige zugelassene Gütesiegel für Leitern in Deutschland. Eine unabhängige Prüfstelle, wie z. B. die Berufsgenossenschaft, bestätigt, dass das Produkt alle Bauvorschriften erfüllt. Genauso wichtig: Gute Steighilfen haben immer eine langjährige Qualitäts-Garantie von bis zu 15 Jahren.
  4. Leiterschuhe mit integriertem Gelenk erhöhen die Sicherheit
    Leitern mit "beweglichen Schuhen" bieten eine bis zu 4-fach größere Auflagefläche als herkömmliche Modelle mit "festen Schuhen". Damit sind sie auch auf schwierigem Untergrund in der Lage, Bodenunebenheiten sicher auszugleichen.
  5. Im Fachhandel kaufen
    Leitern und Tritte sollten grundsätzlich im qualifizierten Fachhandel gekauft werden, zum Beispiel im örtlichen Eisenwaren-Geschäft. Denn dort sind sowohl Beratungs-Leistung als auch die Qualität der Ware durchgängig auf hohem Niveau. Das bestätigen jüngst gemachte Umfragen.

Die Günzburger Steigtechnik bietet im Internet eine nach Postleitzahlen geordnete Liste qualifizierter Fachhändler für Leitern und Gerüste an.

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