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Gutachten zum Mietnomadentum

(14.2.2011) Im Auftrag des Bundesbau- sowie des Bundesjustizministeriums hat die Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld unter Leitung von Prof. Dr. Artz und Prof. Dr. Jacoby eine Studie zu dem Thema "Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau - Mietausfälle durch so genannte Mietnomaden" erstellt. Die vorläufigen Ergebnisse der Studie wurden am 1.12.2010 in Berlin mit den Auftraggebern, Verbandsvertretern der Immobilienwirtschaft und des Deutschen Mieterbundes sowie weiteren Experten diskutiert. Am 7.2.2011 wurde der Endbericht gemeinsam mit dem Staatssekretär Rainer Bomba aus dem BMVBS der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Forschungsvorhaben untersucht das Phänomen des "Mietnomadentums". Es zielt allerdings nicht darauf ab, festzustellen wie hoch die Zahl der "Mietnomaden" in Deutschland ist. Die Studie stützt sich neben der Auswertung von Aktenstücken in erster Linie auf Informationen, die aus einer Online-Befragung unter betroffenen Vermietern gewonnen wurden. Über lokale und überregionale Printmedien, Internet, Meldungen im Fernsehen und Aufrufe der Eigentümerschutz-Gemeinschaft "Haus und Grund" an ihre Mitglieder wurden betroffene Vermieter aufgefordert, Informationen über ihren "Mietnomadenfall" zur Verfügung zu stellen. Parallel dazu wurden professionelle Vermieter nach ihren Vermeidungsstrategien befragt und weitere Gespräche mit betroffenen Personengruppen durchgeführt (z.B. Gerichtsvollziehern, Auskunfteien).

Im Rahmen der Online-Befragung berichteten betroffene Vermieter von insgesamt rund 1.350 Fällen. Von diesen erwiesen sich aber "nur" 426 als Fälle von "Mietnomaden" im Sinne der zu Grunde gelegten Definition. Es werden nur Personen erfasst, die in betrügerischer Absicht Mietverhältnisse begründen, keine Miete zahlen und die Wohnung (verwahrlost) zurücklassen oder sich herausklagen lassen. Nicht erfasst werden indessen solche Fälle, in denen Mieter z.B. wegen Verlustes ihres Arbeitsplatzes mit den Mietzahlungen in Rückstand geraten. Die 426 "Mietnomadenfälle" verteilen sich auf mehrere Jahre. Aus den letzten Jahren wurden jeweils ca. 50 Fälle berichtet. Aus dieser Zahl lassen sich auf Grund der Ausrichtung des Forschungsvorhabens allerdings keine Schlüsse auf die Zahl des tatsächlichen Aufkommens von Mietnomaden in Deutschland ziehen.

Das Forschungsvorhaben konzentriert sich darauf, das vorvertragliche Vermieterverhalten, dessen Umgang mit der Zahlungsstörung, aber auch den Ablauf gerichtlicher Klageverfahren und hoheitlicher Räumungsverfahren zu untersuchen. Beispielsweise verzichten nach eigenen Angaben zwei Drittel der betroffenen privaten Vermieter vollständig darauf, vorvertraglich Informationen über die Person des Mietinteressenten einzuholen. Auch gaben 45% der betroffenen Vermieter an, dass ihre Schäden 5.000 Euro nicht überstiegen haben; die Schäden weiterer 30% blieben deren Angaben zufolge unter 10.000 Euro.

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