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Deutscher Immobilien Kongress im Zeichen der Energiewende

(8.5.2011) Rund 500 Experten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung haben am 5. und 6. Mai beim Deutschen Immobilien Kongress in Berlin über Themen diskutiert, die die Immobilienwirtschaft 2011 bewegen: Von Klimaschutz und Wohnen im Alter über Immobilienfinanzierung bis hin zur Entwicklung des Gewerbeimmobiliensektors und der Immobilienverwaltung.

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"Erhebliche Herausforderungen erwachsen uns aus der energiepolitischen Umorientierung, die wir als Konsequenz aus den Entwicklungen in Japan eingeleitet haben", hob der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Jan Mücke, bei seinem Grußwort hervor und warb bei der Branche um Unterstützung bei der Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung, wobei er dafür Anreize in Aussicht stellte. "Übergeordnetes Ziel sollte es sein, mit einem intelligenten Mix aus Fördern und Fordern die energetische Sanierungsquote nachhaltig zu steigern. Wichtig dabei ist, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht außer Acht gelassen wird. Denn wir dürfen Eigentümer und letztlich die Mieter auch nicht überstrapazieren."

Die Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz, Dr. Birgit Grundmann, erklärte, dass vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen für Immobilienwirtschaft und Mieterschaft bei der energetischen Modernisierung die entsprechenden mietrechtlichen Regeln zur Duldung und Mieterhöhung nachzujustieren seien, ohne die soziale Balance des Mietrechts aus den Augen zu verlieren. "Das beginnt bei Klarstellungen in den Tatbeständen, also bei der Frage, was als energetische Modernisierung anzuerkennen ist: beispielsweise also nicht nur die Einsparung der Endenergie, sondern auch von Primärenergie, etwa durch den Einsatz von Solartechnik", sagte die Staatssekretärin. "Auch die Duldung von energetischen Modernisierungen soll im Sinne des investitionsbereiten Vermieters verbessert werden. Geregelt werden soll zudem ein Minderungsausschluss, wenn sich der Vermieter für eine energetische Modernisierung entscheidet".

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