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KfW-Förderung für die energetische Gebäudesanierung im kommunalen und sozialen Bereich

(3.4.2011) Zum 1.4.2011 haben die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Förderung von energetischen Sanierungsvorhaben bei Nichtwohngebäuden im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur verbessert. War dieses mit Bundesmitteln zinsverbilligte Kreditangebot bisher auf Schulen, Kindergärten und andere Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit beschränkt, kann künftig auch die energetische Sanierung von Rathäusern, Behindertenwerkstätten, Vereinsgebäuden, Theatern sowie anderen Nichtwohngebäuden von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen finanziert werden. Die Zahl der förderfähigen Gebäude wird sich dabei gegenüber dem aktuellen Stand in etwa verdoppeln. Im Vergleich zum vergangen Jahr (KfW-Kreditzusagen in diesem Bereich ca. 115 Mio. EUR) wird deshalb mit einem deutlichen Anstieg der Kreditnachfrage gerechnet.

"Ziel dieser Verbesserung ist es, den Sanierungsstau bei Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur abzubauen. Wir wollen gleichzeitig die Emission von Treibhausgasen verringern und einen Beitrag zur Einsparung von Energiekosten leisten. Gerade in Zeiten einer angespannten Finanzsituation in vielen Kommunen kommt das Engagement dabei neben dem Klimaschutz der kommunalen Handlungsfähigkeit zu gute", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Gefördert werden Sanierungsvorhaben, die das energetische Niveau der Gebäude deutlich verbessern. Dabei gilt der Grundsatz "Je höher der erreichte energetische Standard, desto attraktiver die KfW-Förderung". Der Kreditnehmer kann dabei selbst entscheiden, ob er durchführt ...

  • eine Sanierung zum KfW Effizienzhaus 85 (Energiebedarf des Gebäudes: max. 85% des Höchstwerts für einen vergleichbaren Neubau),
  • eine Sanierung zum KfW Effizienzhaus 100 (Energiebedarf des Gebäudes muss dem Höchstwert eines vergleichbaren Neubaus entsprechen) oder
  • Einzelmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, Heizungserneuerung).

Zwei Förderprogramme:

  1. Energieeffizient Sanieren – Kommunen
    Direktkredite der KfW für Kommunen, deren Eigenbetriebe und Gemeindeverbände.
      
  2. Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung
    Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen, inkl. Kirchen, im Bankdurchleitungsverfahren. Der Kredit wird bei der Hausbank des Investors beantragt.

Verwendungszweck: Investitionsfinanzierung für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die vor dem 1.1.1995 fertig gestellt wurden.

Kredithöhe/Laufzeit/Zinsfestschreibung:

Abhängig von der Art des Vorhabens werden zinsgünstige Kreditmittel  zur Verfügung gestellt von ...

  • max. 600 Euro/m² (KfW Effizienzhaus 85),
  • max. 350 Euro/m² (KfW Effizienzhaus 100) bzw.
  • max. 50 Euro/m² (je Einzelmaßnahme).

Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre, bei maximal 5 tilgungsfreien Anlaufjahren betragen. Die Zinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben und während dieses Zeitraums vom Bund verbilligt.

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