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Umstellung der Kommunikationsnetze betrifft auch Gefahrenmeldeanlagen

(8.6.2015) Leistungsfähige Kommunikationsnetze sind ein Kernmerkmal des Erfolges von Volkswirtschaften. Deshalb in­vestiert die Deutsche Telekom in die Umstellung der gesamten deutschen Netzinfrastruktur. Spätestens Ende 2018 soll ganz Deutschland mit dem so genannten „Next Generation Network (NGN)“ IP-basierte Anschlüsse nutzen.

Diese Erneuerungen betreffen unmittelbar auch sicherheits­kritische Infrastrukturen. Denn der klassische Internetzugang für Gefahrenmeldetechniken oder für Wach- und Sicherheits­dienste sowie Leitstellen erfolgte bisher über das Telefonie­netz - welches dann abgeschaltet wird.

„Bei älteren Techniken kam es aufgrund der verwendeten Übertragungsprotokolle be­reits zu Problemen“, betont Sebastian Brose, stellvertre­tender Leiter der Abteilung „Firmen und Fachkräfte“ bei VdS. Vor der Umstellung des jeweiligen Anschlusses muss auf eine IP-basierte Übertragung migriert werden – an­sonsten werden Probleme mit der Meldungsübertragung auftreten und die Anlage ent­spricht nicht länger den VdS-Richtlinien.

„Alarmempfangs-Dienstleister wissen am besten, welche Technologien ihre Kunden nutzen. Sie können frühzeitig informieren und Probleme abstellen“, betont Brose. „Wir empfehlen Errichtern und Sicherungsdienstleistern, alle Kunden, die noch nicht über IP-basierte Übertragungseinrichtungen verfügen, schnell zu informieren und umzurüs­ten.“ Die zukunftssicherste Variante ist aus der gemeinsamen Sicht von Telekom und VdS die Kombination aus ...

  • drahtgebundener IP-Verbindung (DSL) und
  • funkbasierter IP-Verbindung (GPRS/UMTS oder LTE).

Die Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, VdS 2311, bieten bereits seit Jahren verschiedene Lösungen für diese neue Herausforderung.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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