Maßnahmen gegen Brände: Neue Regel für Arbeitsstätten
Mit Bekanntgabe der neuen Arbeitsstättenregel „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2) haben Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilung auch auf Brandrisiken zu erstrecken und Brandschutzmaßnahmen zu treffen.
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