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ZIA sucht Best Practice-Innovationen für den Innovationsbericht 2020


  

(20.5.2020) Inzwischen zum vierten Mal führt der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) den Wettbewerb „Best Practice-Innovationen in der Immobilienwirtschaft“ durch. Bis zum 30. Juli 2020 können sich Unternehmen, in deren Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit die Immobilie steht, bewerben, um dann anlässlich des ZIA-Innovationskongresses am 17. November 2020 (der erstmals online stattfindet) sowie im 4. ZIA-Innovationsbericht vorgestellt zu werden.

Schnittstellen-Innovationen im Fokus

„Wir laden alle Unternehmen - ob ZIA-Mitglied oder nicht - ein, ihre Best-Practice-Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft mit uns zu teilen“, sagt Martin Rodeck, Vorsitzender des ZIA Innovation Think Tank. „In diesem Jahr wollen wir insbesondere - aber nicht ausschließlich - auf sogenannte Schnittstellen-Innovationen abzielen. Innovationen also, die Brücken bauen zwischen der Immobilienwirtschaft und angrenzenden Industrien und Bereichen wie der Mobilität, der Energie, dem Einfluss auf die Stadtgesellschaft und sozialen Innovationen - Innovationen also, die gesellschaftliche Probleme lösen. Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass wir Innovationen weiter vorantreiben, um gestärkt aus dieser schwierigen Zeit herauszukommen.“

Grundsätzlich gilt für alle Einreichungen, dass diese ...

  • bereits am Markt verfügbar sind und
  • ihren Erfolg nachgewiesen haben sowie
  • für die Immobilienbranche insgesamt neu sind. Eine Neuerung für ein einzelnes Unternehmen, die bereits bei anderen Unternehmen im Einsatz ist, erfüllt diese Voraussetzung nicht.

In Frage kommen beispielsweise ...

  • ein neues Produkt,
  • eine neue Dienstleistung,
  • ein neues Marketing-Konzept,
  • ein neues Geschäftsmodell sowie
  • sogenannte Prozess- und Systeminnovationen.

Insgesamt unterscheidet der ZIA die „Best-Practice-Innovationen“ in den Unternehmensgrößen

  • Kleinunternehmen (jeweils bis 25 Mitarbeiter sowie 26-50 Mitarbeiter),
  • Mittlere Unternehmen (jeweils 51 bis 250 Mitarbeiter sowie 251 bis 500 Mitarbeiter) und
  • Großunternehmen (mehr als 500 Mitarbeiter).

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