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FCN-Blockstufen mit Kontraststreifen erfüllen Vorgaben für Deutsche Bahn und öffentlichen Raum

(27.10.2026) Die kontrastreiche Kennzeichnung von Treppenkanten ist gemäß geltenden Richtlinien insbesondere dann erforderlich, wenn die angrenzenden Bodenflächen und die Treppenstufen nahezu farbgleich sind. Die F.C. Nüdling Betonelemente GmbH + Co. KG (FCN) bietet hierfür spezielle Blockstufen mit Kontraststreifen an. Diese erfüllen die Vorgaben der EN 16584-1 für Bahnanwendungen sowie der DIN 32984 und DIN 32975 für den öffentlichen Raum.

Sicherheit auf Treppenanlagen: Die Blockstufen mit durchgehenden Kontraststreifen von FCN verbessern die Erkennbarkeit der Stufenkanten und erfüllen die Vorgaben für die Deutsche Bahn und den öffentlichen Raum.
(Bild: FCN, Fulda)
 

Kontrastmarkierung über die gesamte Stufenbreite

Die FCN-Blockstufen verfügen über eine durchgehende Markierung entlang der Stufenkante. Dadurch werden die einzelnen Stufen besser sichtbar und lassen sich deutlicher von den angrenzenden Bodenflächen unterscheiden. Insbesondere bei Treppenanlagen, deren Stufen und angrenzende Bodenbeläge ähnliche Farbtöne aufweisen, ist eine kontrastreiche Gestaltung von Bedeutung. Sie soll die Erkennbarkeit der Treppenkanten verbessern und damit die Sturzgefahr reduzieren.

LGA Bautechnik untersucht Leuchtdichtekontrast

Im Rahmen einer Untersuchung bei der LGA Bautechnik GmbH wurden Messungen zum Lichtreflexionsgrad der Kontraststreifen durchgeführt. Dabei wurde die Farbgebung der Markierungen mit derjenigen der Stufen und der angrenzenden Bodenbeläge verglichen.

Für drei Farbkombinationen wurde ein ausreichender Leuchtdichtekontrast festgestellt:

  • Granit und Hellgrau
  • Gelb und Basalt
  • Weiß und Basalt

Durch die verbesserte Sichtbarkeit der Stufenkanten kann die Sturzgefahr auch bei Dunkelheit reduziert werden.

Vorgaben der DIN 32984 für Treppenanlagen

Die DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum” enthält Vorgaben zur Markierung von Treppenstufen. Bei frei angelegten Treppenanlagen mit bis zu drei Stufen muss jede Stufe über eine Markierung verfügen. Besteht die Treppenanlage aus mehr als drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Stufen, müssen die erste und die letzte Stufe gekennzeichnet werden. Als ideale Ausführung wäre die Markierung sämtlicher Stufen. Dadurch bleiben die einzelnen Stufenkanten über den gesamten Treppenlauf hinweg erkennbar.

Anforderungen für Deutsche Bahn und öffentlichen Raum

Mit den Blockstufen mit Kontraststreifen bietet FCN eine Lösung für Treppenanlagen, bei denen die Stufenkanten gemäß den einschlägigen Vorgaben kontrastreich gekennzeichnet werden müssen. Die untersuchten Farbkombinationen erfüllen nach Herstellerangaben die Anforderungen der EN 16584-1 für Bahnanwendungen sowie der DIN 32984 und DIN 32975 für den öffentlichen Raum.

Weitere Informationen können per  angefordert werden.

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