Beim Einbau von Lüftungsgeräten ohne Zulassung drohen Bußgelder und Schadenersatzforderungen
Beim Einbau von Lüftungsgeräten in ein Haus
gilt es genau hinzuschauen: Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) warnt vor
Geräten, denen die bauaufsichtliche Zulassung fehlt. Ihre Verwendung stelle nach
übereinstimmenden Angaben von Behörden und Fachinstituten eine
Ordnungswidrigkeit dar. Für den Bauherren könne das fatale Folgen haben - bis
hin zu Schadenersatzforderungen der späteren Hausbewohner.
Weiterlesen