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Neue BAFA-Förderbedingungen starten u.a. mit Heizungs-Tausch-Bonus

(16.8.2022) Am 27. Juli 2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt, um die Förderung noch stärker auf erneuerbare Energien und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern auszurichten (siehe Beitrag dazu vom 27.7.). Die angepassten Förderbedingungen für die Einzelmaßnahmen der BEG gelten nun (seit dem 15. August) auch für Anträge beim BAFA. Einzelmaßnahmen sind einzelne Schritte bei der energetischen Gebäudesanierung wie der Austausch von Fenstern, Türen oder Wärmeerzeugern.


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Heizungs-Tausch-Bonus

Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Förderung von gasverbrauchende Anlagen aufgehoben wurde. Konkret betroffen sind davon Gas-Brennwertheizungen („Re­newable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpen. Andererseits gibt es jetzt einen Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 % für Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen. Dieser Heizungs-Tausch-Bonus wird zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Bei diesen Anlagen kann durch einen Austausch über mehr Energieeffizienz und hohe Energieeinsparungen der Klimaschutz besonders gestärkt werden.

Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.

Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.

angepasste Fördersätze

Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass die Fördersätze insgesamt angepasst wurden. Sie sind etwas geringer, bleiben aber weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau und ermöglichen damit eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis.

Weitere Anpassungen betreffen beispielsweise ...

  • den sogenannten iSFP-Bonus bei individuellen Sanierungsfahrplänen, der jetzt nur noch bei Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gewährt wird, und
  • den Wärmepumpen-Bonus, der zusätzlich 5 % Förderung bei besonders effizienten Wärmepumpen-Anlagen ermöglicht.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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