Bauen ohne Bombengefahr: Merkblatt „Kampfmittelfrei Bauen“ überarbeitet
(27.3.2023) Auch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden bei Bauarbeiten fast täglich Bomben verschiedenster Art und Größe gefunden. Belastbare Schätzungen gehen davon aus, dass derzeit noch rund 100.000 Tonnen Blindgänger im Boden liegen. „Die Problematik wird uns deshalb leider noch viele Jahre begleiten. Vor diesem Hintergrund haben die Sicherheit der Beschäftigten am Bau und die Sicherheit im gesamten Baubereich höchste Priorität“, betont Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
Das Merkblatt „Kampfmittelfreies Bauen“, welches nun in einer überarbeiteten Auflage vorliegt, hat sich seit seinem Erscheinen im Jahr 2014 als wertvolle Arbeitshilfe für alle am Bau Beteiligten etabliert. Es stellt u.a. die Rechtslage im Umgang mit Kampfmitteln dar und ordnet darauf aufbauend den Akteuren (Bauherren/Auftraggeber, Planer/Steuerer, Bauunternehmen) entsprechende Pflichten zu.
In der überarbeiteten Auflage wurden Begrifflichkeiten und Zuständigkeiten nochmals geschärft und zentrale Themen wie die „Kampfmittelfreigabe“ noch ausführlicher dargestellt. „Dem Bauherrn und Auftraggeber und seinen Architekten und Ingenieuren muss schon im Stadium der Planung klar sein: Kein Baubeginn ohne Vorlage einer ordnungsgemäßen Kampfmittelfreigabe“, so Uwe Hinzmann, Sprecher des zuständigen Arbeitskreises in der Bauindustrie.
Die Herausgabe des Merkblattes durch den Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau wird vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, dem Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft aktiv unterstützt und fachlich begleitet.
Das Merkblatt steht zum kostenfreien Download auf der eigens dafür erstellten Website kampfmittelportal.de zur Verfügung - direkter PDF-Download.
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siehe zudem:
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