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Wohnungspolitik: Bundesrat erteilt Subsidiaritätsrüge gegen EU-Vorschlag

(19.10.2026) Am 16. Oktober 2026 hat der Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge gegen den EU-Vorschlag für eine Verordnung über erschwinglichen Wohnraum (Affordable Housing Act) übermittelt. Dabei sei die EU hier nicht zuständig und der Vorschlag nicht mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit vereinbar.

Foto: Baulinks.de, Alfons Oebbeke 

Verstoß gegen EU-Recht

Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Union würde zu stark in den Wohnungsmarkt der Mitgliedsstaaten eingreifen und die Regelungsspielräume in der Wohnungspolitik einschränken. Die Zuständigkeit hierfür liege allein bei den Mitgliedstaaten.

Der Bundesrat kritisiert insbesondere, dass der Verordnungsvorschlag mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar sei. Laut EU-Recht, sei jeweils diejenige Ebene (EU, national, regional oder lokal) zuständig, die das gewünschte Ziel am besten erreichen kann. Ein einheitlicher Rahmen zur Erschwinglichkeit von Wohnraum wäre somit nicht erforderlich.

In Deutschland bestünden bereits bewährte Systeme, wie z.B. die Zweckentfremdungsgesetze der Länder. Zudem schaffe der Verordnungsvorschlag zusätzliche Bürokratie, ohne einen erkennbaren Mehrwert. Dies könne gerade kleinere Kommunen belasten und dazu führen, dass auf Maßnahmen zum Wohnraumschutz verzichten wird.

Neben der direkt an die Kommission gerichteten Subsidiaritätsrüge hat der Bundesrat eine Stellungnahme mit vergleichbaren Kritikpunkten verabschiedet. Diese richtet sich an die Bundesregierung und ist von ihr bei der Erarbeitung der deutschen Verhandlungsposition zu berücksichtigen.

Hintergrund: Verordnung über erschwinglichen Wohnraum (Affordable Housing Act) 

In der gesamten Europäischen Union ist erschwinglicher Wohnraum zu einer wachsenden Herausforderung geworden. Das Problem werde dadurch verschärft, dass Wohnungen häufig nicht als Hauptwohnsitze genutzt oder dauerhaft vermietet, sondern etwa an Touristen nur kurzfristig vermietet werden.

Mit der Verordnung möchte die Kommission nationalen, regionalen und lokalen Behörden einen klaren Handlungsrahmen bei Maßnahmen zur Schaffung von verfügbarem und erschwinglichem Wohnraum vorgeben. Die Verordnung soll den zuständigen Behörden vor Ort dabei helfen, anhand einer gemeinsamen Methode Gebiete zu ermitteln, die unter „housing stress” leiden.

Zwar soll den Behörden freistehen, Maßnahmen zu ergreifen. Wenn sie jedoch gegen Kurzzeitvermietungen oder Leerstand vorgehen, müssen sie nachweisen, dass die bisherigen Nutzungen die Wohnungsnot verschärft habe.

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