Sachverständigenanhörung zur Baugesetzbuch-Novelle
(24.09.2026) Am 23. September 2026 wurde die Novelle des Baugesetzbuches von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im Deutschen Bundestag unterschiedlich beurteilt. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts soll insbesondere das Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht werden. Dabei soll der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Bauleitplanverfahren sollen künftig vollständig digital erfolgen und Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen. Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien.
Reaktionen und Stellungnahmen zum Baugesetzbuch-Upgrade
In der Anhörung begrüßte Rechtsanwalt Professor Mathias Hellriegel, dass viele der vorgesehenen Regelungen einen relevanten Beitrag zur Beschleunigung und Vereinfachung der Bauleitplanung leisten und zur schnelleren Realisierung von Bauvorhaben in den Kommunen beitragen könnten. Positiv sei auch die schlankere Umweltprüfung. Kritisch äußerte sich Mathias Hellriegel zu Regelungen zum Vorkaufsrecht der Kommunen. Ebenso kritisierte Architekt Robert Scholz die Schaffung weiterer Tatbestände für das Vorkaufsrecht. Der zentrale Praxisbefund bleibe aber: „Der Wechsel des Käufers löst das bauliche oder städtebauliche Sachproblem noch nicht.”
Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), sprach von einem „wichtigen politischen Impuls”. Besonders hob sie die Digitalisierung, Ausweitung und bessere Nutzbarkeit beschleunigter bzw. vereinfachter Verfahren hervor. Innenentwicklung, Nachverdichtung und punktuelle Plananpassungen könnten somit leichter planungsrechtlich abgesichert werden. An zentralen Stellen bleibe die Neuregelung jedoch hinter ihrem Anspruch zurück. Die Immobilienexpertin empfahl, Fristen zu verkürzen und verspätete Stellungnahmen von Behörden nicht mehr zu berücksichtigen.
Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), erklärte, der Gesetzentwurf könne eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse bewirken. Fraglich sei jedoch, ob die personellen Ressourcen der Bauämter ausreichen, um die verkürzten Fristen einhalten zu können.
„Wir sehen in der Novelle viele gute Dinge”, erklärte Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB). Die Novelle greife zentrale Anliegen der Bauindustrie auf und setze wichtige Impulse zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Allerdings vermisste er durchgreifende Instrumente wie eine Genehmigungsfiktion oder konsequent durchsetzbare Fristenregelungen, die eine tatsächliche Beschleunigung sicherstellen würden.
Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland, sprach von richtigen Ansätzen in dem Entwurf. Kritisch betrachtet er, dass mehr kommunale Eingriffs-, Kontroll- und Kostenübertragungsmöglichkeiten zulasten privater Eigentümer und Bauherren gingen. Daher setzt sich Kai Warnecke für Korrekturen im weiteren Verfahren ein. Wohnungsknappheit lasse sich nicht durch immer neue Genehmigungsvorbehalte, Erwerbsrechte und Belastungen privater Eigentümer überwinden. Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten wolle, müsse Bauen, Modernisieren und Vermieten wirtschaftlich möglich halten.
Stephan Gudewer (Architects for Future, A4F) sprach von „wesentlichem Überarbeitungsbedarf”. Mehr und schnellere planungsrechtliche Zulässigkeit reiche nicht aus, um die entscheidenden Planungsaufgaben der Gegenwart zu lösen. „Wir müssen einen rechtlichen Rahmen schaffen, der klare Prioritäten setzt: für Bestands- und Innenentwicklung, Flächen- und Klimaschutz sowie dauerhaft gesicherten, bezahlbaren Wohnraum.” Diesen Anspruch löse der Entwurf bisher nicht ausreichend ein.
Laut Philipp Schulte (Rechtsanwalt für Vertragsrecht) würden die Änderungen den ökologischen Anforderungen, die sich aus der weiter eskalierenden Klima- und Ressourcenkrise und des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs für das Planungs- und Städtebaurecht ergeben, nicht gerecht. Statt zusätzliche Flächenversiegelung und Eingriffe in den Naturhaushalt möglichst zu vermeiden, werde der Neubau von Wohngebäuden generell zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt.
Für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände schafft die Novelle punktuell Voraussetzungen für schnellere Verfahren, behebe jedoch nicht die eingeschränkte Leistungsfähigkeit vieler Kommunen. Die Novelle werde von kleinteiligen, schrittweisen Änderungen geprägt. Sie vereine viele Einzelregelungen, ohne einen grundlegenden strukturellen Impuls zu setzen. „Ungeachtet der Anpassungen bleibt das Baugesetzbuch komplex, wenig übersichtlich und stark von Querverweisen durchzogen” hieß in der Stellungnahme der Organisation.
Auf Fragen von Abgeordneten wurden die Erleichterungen bei Vorkaufsrechten von Vertretern der Spitzenverbände begrüßt. Die Städte wollten die Probleme mit Schrottimmobilien angehen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB)
- GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
- ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
- Architects for Future Deutschland e.V.
- Haus & Grund Deutschland
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siehe zudem:

