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VDI 6201: Ist fehlerfreie (Baustatik-)Software praktisch unmöglich!?

  • Qualitätssicherung in der Entwicklung von Baustatik-Programmen

Logo Baustatik-Baupraxis 12 in München
  

(4.4.2014) Die Anwendung von umfangreichen Statik-Paketen ist heute Alltag in jedem Ingenieurbüro. Der Trend zu räumli­chen Modellen und nicht-linearen Berechnungen wird im Zeit­alter von Building Information Modeling (BIM) noch weiter ver­stärkt. Damit verbunden ist eine größere Abhängigkeit von der Software und somit die Frage, wie zuverlässig die Software die gestellten Anforderungen erfüllt.

Vorrausetzung für die Zuverlässigkeit sind festgelegte Strate­gien zum Test von Software vor jedem Release. Seit fast zwei Jahren entsteht in Deutschland eine VDI-Richtlinie 6201 zum Thema softwaregestützte Tragwerksberechnungen. Darin wer­den auch konkrete Anforderungen an die Softwarehersteller gestellt, welche zum einem eine möglichst fehlerfreie Auslieferung der Software ge­währleisten soll, aber zum anderen werden auch unterstützende Maßnahmen für den Anwender, wie das Angebot von Support und Schulungen eingefordert.

In einem Vortrag von Herrn Dr. Heidkamp (Sofistik AG), der in Abstimmung mit den Softwarehäusern Dlubal und RIB entstanden ist, wurden in der Vortragsreihe „Quali­tätssicherung von Software“ auf der Baustatik-Baupraxis 12 in München (24. bis 25. Februar 2014) die einzelnen Maßnahmen und Strategien zur Qualitätssicherung heuti­ger Softwareentwicklung im Bereich Baustatik erläutert. Wichtige Eckpunkte dabei sind demnach ...

  • eine sorgfältige Produktplanung,
  • die Festlegung von Releasezyklen sowie
  • automatisierte und funktionale Tests.

Innovation und Fehlerfreiheit stehen dabei in einer engen Wechselwirkung, wobei grö­ßere Innnovationen mit vielen Neuerungen in der Software in kurzer Zeit immer eine größere Anzahl von Fehlerquellen mit sich bringt. Vollkommene Fehlerfreiheit von viel­seitig einsetzbaren FEM-Paketen seien praktisch nicht erreichbar. Daher seien auch Zertifizierungen kein geeignetes Instrument und könnten keine Garantie für die Rich­tigkeit von Berechnungsergebnissen in jeder Situation sein.

Die VDI Richtlinie 6201 legt daher den Fokus auf das öffentliche Bekenntnis der Soft­warehäuser, die darin geforderten Maßnahmen umzusetzen. Für den Anwender bedeu­tet dies, dass er Informationen über die Grundlagen der Software erhält, die Richtig­keit der Berechnungsergebnisse über Evaluierungsbeispiele geprüft werden kann und Support- und Schulungsangebote zur Verfügung stehen müssen. Mit dem Erscheinen der Richtlinie wird noch in 2014 gerechnet.

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