2011
            
            
                
 Treppenlift mit Zuschuss aus der Pflegeversicherung - aber ohne Rechtsanspruch (2.11.2011)
    
        Treppenlift mit Zuschuss aus der Pflegeversicherung - aber ohne Rechtsanspruch (2.11.2011)
            Zwar sind Treppenlifte keine Kassenleistung. Gehbehinderte, die mindestens in die Pflegestufe 1 eingeordnet worden sind, können jedoch einen Zuschuss aus der Pflegeversicherung von bis zu 2.557 Euro beantragen.
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