Treppenlift mit Zuschuss aus der Pflegeversicherung - aber ohne Rechtsanspruch
Zwar sind Treppenlifte keine Kassenleistung. Gehbehinderte, die mindestens in die Pflegestufe 1 eingeordnet worden sind, können jedoch einen Zuschuss aus der Pflegeversicherung von bis zu 2.557 Euro beantragen.
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