Positionspapier zum Umgang mit COVID-19 auf Baustellen (in Bayern)
Dass ein Gesundheitsschutz Voraussetzung dafür ist, dass die Bautätigkeit in der aktuellen Situation nicht ruhen muss, darüber besteht Einigkeit bei der Architektenkammer, dem Bauindustrieverband, der Ingenieurekammer-Bau sowie den Bauinnungen in Bayern.
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