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Bundesweite Prüfung des Bauhaupt- und -nebenge­werbes deckt zahlreiche Verstöße auf

(1.10.2001) Bei einer bundesweiten Prüfung, die die Arbeitsämter und Hauptzollämter am 25. September gemeinsam durchgeführt haben, und bei der 5.200 Arbeitgeber sowie 16.000 Arbeitnehmer, überwiegend im Bauhaupt- und -nebengewerbe, überprüft wurden, ergaben sich in 5.000 Fällen Anhaltspunkte für Verstöße gegen geltende Regelungen.

So wurden beispielsweise bei zahlreichen Arbeitgebern aus dem In- und Ausland die geltenden Mindestlöhne nicht eingehalten. Mehr als 1.600 Arbeitnehmer waren hiervon betroffen. Seit dem 1.9.2001 gilt im Bauhauptgewerbe für das Bundesgebiet West ein Mindestlohn in Höhe von 19,17 DM, für das Bundesgebiet Ost in Höhe von 16,87 DM. Diese Verstöße können mit Geldbußen bis zu einer Million DM geahndet werden; zudem werden die erzielten Gewinne abgeschöpft.

740 Arbeitnehmer wurden ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung angetroffen. Hier drohen den Arbeitgebern Geldbußen bis zu 500.000,- DM oder Strafanzeigen, für die Arbeitnehmer Geldbußen bis zu 10.000,- DM.

Auf einer Baustelle trafen die Kontrolleure drei rumänische Staatsangehörige an, die versuchten, durch gefälschte italienische Ausweisdokumente eine EU-Zugehörigkeit vorzutäuschen. Die Rumänen wurden festgenommen.

Insgesamt mussten bei der bundesweiten Prüfaktion fast 100 Personen vorläufig festgenommen werden - in der weit überwiegenden Zahl der Fälle wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes. Vier dieser Personen wurden bereits vorher per Haftbefehl gesucht. In 240 Fällen sind weitere Ermittlungen wegen des Verdachts unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung erforderlich. Bei fast 900 Personen wird geprüft, ob sie zu Unrecht Sozialleistungen bezogen haben. Neben der Verpflichtung, unrechtmäßig erhaltene Leistungen zurückzuzahlen, drohen hier empfindliche Geldbußen oder Strafverfahren.

Außerdem entdeckten die Prüfer weitere Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, wie fehlende Anmeldung oder fehlende Unterlagen, Nichtzahlung der Beiträge zur Urlaubskasse sowie Verstöße gegen die Meldepflichten zur Sozialversicherung.

Bei der Aktion waren über 3.000 Mitarbeiter der Arbeitsämter und Hauptzollämter eingesetzt. Darüber hinaus waren in die Maßnahme über 400 Mitarbeiter anderer Behörden, darunter überwiegend Polizeibeamte eingebunden.

Neben diesen bundesweit koordinierten Aktionen prüfen die Arbeitsämter und Hauptzollämter täglich Arbeitgeber in allen Wirtschaftsbereichen.

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