VPB rät Bauherren: Wohnfläche genau berechnen lassen
(20.9.2005) "Es ist ein Skandal, wie manche Wohnflächenberechnungen aussehen". Thomas Penningh, Bausachverständiger und Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherrn (VPB), weiß, wovon er redet. "Seit einiger Zeit beobachten wir immer dreistere Versuche, Bauherren und Immobilienkäufer bei der Wohnflächenberechnung zu betrügen". Ziemlich kaltschnäuzig würden Balkone, Treppen, Loggien und unbeheizte Wintergärten, Dachgeschosse, sogar Garagen und Abstellräume komplett zur Wohnfläche hinzu addiert, um höhere Verkaufserlöse zu erzielen.
Ein immer wieder kehrendes Beispiel sind falsche Wohnflächenberechnungen in Dachgeschossen. Häufig wird dabei die gesamte Grundfläche als Wohnfläche berechnet. Auch die Bereiche unter den Dachschrägen. "Dabei dürfen nur Flächen mit einer lichten Höhe von über zwei Metern komplett als Wohnfläche deklariert werden. Niedrigere Raumabschnitte, zwischen einem und zwei Metern lichter Höhe, fließen nur zur Hälfte in die Wohnflächenberechnung ein, noch niedrigere Bereiche zählen bei der Wohnflächenberechnung gar nicht mit", erläutert Bausachverständiger Penningh.
Andererseits dürfen Balkone, Loggien, Dachgärten und sogar Terrassen in der Regel mit einem Viertel, aber maximal nur bis zur Hälfte ihrer Grundfläche zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Treppenhäuser wiederum, wie auch Treppenabsätze, haben in der Wohnflächenberechnung nichts zu suchen. Ebenso wenig wie Kellerräume, auch wenn sie später als Party- oder Hobbyraum genutzt werden können, oder Abstellräume in und außerhalb des Hauses oder der Wohnung.
Wie kann sich der Käufer einer Eigentumswohnung oder einer Schlüsselfertig-Immobilie hier vor Betrug schützen? Der Bausachverständige rät: "Der Bauherr oder Käufer sollte zunächst einmal auf einer Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) bestehen. Sie gilt bundesweit und regelt detailliert, was alles zur Wohnfläche zählt und wie diese berechnet und ausgemessen werden muss." Thomas Penningh rät außerdem: "Ist das Objekt noch im Bau und wurde die Wohnflächenberechnung anhand von Bauplänen ermittelt, dann sollte der Bauherr oder Käufer unbedingt auf einer Überprüfung nach Baufertigstellung bestehen." Denn oft wird anders gebaut als im Plan vorgesehen. Dadurch verändert sich dann mitunter auch die Wohnfläche - häufig zum Nachteil des Käufers.
siehe auch:
- BGH-Urteil: Mieterhöhung bei Wohnflächenabweichung (22.11.2015)
- 10%-Wohnflächenklausel könnte fallen (20.10.2015)
- Falsche Angaben zur Wohnfläche bergen ein hohes Risiko (18.7.2010)
- BGH zur Wohnflächenberechnung bei beheizbarem Galeriegeschoss (21.2.2010)
- Institut für Demoskopie Allensbach: "Image von Fertighäusern wird immer besser" (15.11.2005)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- BGH: Mietminderung bei mehr als 10 Prozent zu kleiner Wohnung (19.5.2004)
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- Mietnebenkosten - Infos und Tipps für Mieter: Neuer Taschenratgeber von Haufe (4.1.2004)
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