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Privacy Shield macht Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen möglich

(26.9.2011) Vandalen blieben bislang oft ungestraft, wenn Kommunen aus Datenschutzgründen an einem öffentlichen Raum keine Überwachungskameras installieren dürfen. Doch nun macht ein neues Computerprogramm die Videokontrolle möglich – und wahrt durch Verpixelungen zugleich die Persönlichkeitsrechte der Bevölkerung.

Videoaufnahmen von Überwachungskameras können durch das Zusatzmodul "Privacy Shield" des Diepholzer Unternehmens artec technologies nachträglich verpixelt werden. Ein spezieller Filter erkennt alle sich bewegenden Objekte und macht diese unkenntlich. Auch anhand von Kleidung oder Frisur sollen keine Rückschlüsse auf die einzelnen Personen gezogen werden können. Lediglich die Bewegungen und Handlungen bleiben nachvollziehbar. Bei Bedarf kann die Verpixelung aufgehoben werden - wenn mindestens zwei Personen über eine entsprechende Berechtigung verfügen. Es gilt dabei das so genannte „Vier-Augen-Prinzip“.

Sollte im entsprechenden Zeitraum kein Vorfall gemeldet worden sein, so werden die Aufzeichnungen nach 48 Stunden automatisch gelöscht. Zudem ist die Aufzeichnungsdauer individuell einstellbar - und entspricht somit den gesetzlichen Vorgaben. Praktischerweise lässt sich das Software-Modul auch in bereits bestehende Multieye-Überwachungsanlagen integrieren - siehe auch Beitrag "Tankstellen-Videoüberwachung mit "Multieye-Hybrid"-Technologie" vom 9.8.2010.

Bis zu acht Kameras können pro Multieye-Recorder mit dem Privacy Shield ausgestattet werden. So brauchen sie - ebenso wie die vorhandenen Datenleitungen - in der Regel nicht ausgetauscht werden.

Übrigens: Die verpixelten Bilder können auch im Internet als Werbemaßnahme im Rahmen des Stadtmarketing genutzt werden.

Weitere Informationen zu Privacy Shield können per E-Mail an Artec angefordert werden.

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