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Förderung für Klima- und Kälteanlagen wird laut BAFA und BMU ausgeweitet

(20.12.2013) Seit dem Herbst 2008 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) Effizienzmaß­nahmen an Klima- und Kälteanlagen. Für mehr als 2.300 Anträge wurden in diesem Zeitraum Zuwendungen in Höhe von insgesamt knapp 65 Mio. Euro ausgezahlt.

Die bislang geltende Richtlinie wurde nunmehr grundlegend überarbeitet. Das Förder­verfahren soll ab Januar 2014 stark vereinfacht und der Bereich der förderfähigen Anlagen ausgeweitet werden.

Die Förderfähigkeit einer Anlage wird zukünftig anhand der installierten Leistung (kW) und nicht mehr wie bislang anhand des Stromverbrauchs (kWh) ausgemacht. Ab Ja­nuar 2014 werden gefördert ...

  • ?Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme,
  • ?Kompressions-Klimaanlagen mit 10 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme und
  • ?Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kW Kälteleistung

Voraussetzung für die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist, dass die Wärme aus KWK-Anlagen stammt oder Abwärme genutzt wird.

Anstelle einer umfangreichen Berechnung wird nunmehr die Ef­fizienz der Gesamtanlage anhand eines „Kälteanlagen-Energie­effizienz-Ausweises“ entsprechend der verwendeten Kompo­nenten bestimmt. Die Förderung der Beratung ist weiterhin ei­genständig möglich. Gegenstand sind die Datenerhebung sowie die Konzipierung der geplanten Anlage. Die Bonusförderung für die Nutzung von Abwärme ist weiterhin möglich.

Förderanträge nach der novellierten Richtlinie nimmt das Bun­desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1.1.2014 entgegen. Für die Antragstellung ist ein elektroni­sches Antragsverfahren eingerichtet worden.

Weiterführende Erläuterungen sowie die Datenblätter zur Erhebung des Energieeffizienz-Ausweises sollen (in Kürze) unter bafa.de > Energie > Klima-/Kälteanlagen zu finden sein.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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