Keine Hausplanung ab „Oberkante Bodenplatte”
(08.09.2026) Die Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) rät Bauherren, von Anfang an ein Unternehmen zu wählen, das Keller oder Bodenplatte sowie die erforderlichen Erdarbeiten aus einer Hand anbietet. Grundlage dafür sind eine individuelle Statik und ein fachgerecht erstelltes Baugrundgutachten. Sie können dazu beitragen, Schnittstellenprobleme zu vermeiden und die Planungssicherheit zu erhöhen.
GÜF-Experte Dirk Wetzel vom Unternehmen Glatthaar Keller rät: „Bauherren sollten (…) nicht auf die Idee kommen, ihre Bodenplatte selbst zu betonieren oder sie beim erstbesten Anbieter in Auftrag zu geben.” Denn eine ordnungsgemäße Bauausführung kann ungewollte Mehrkosten vermeiden und reduziert zudem ein erhebliches Risiko für die Standsicherheit des Gebäudes.
Zu einer fachgerecht ausgeführten Bodenplatte gehören neben dauerhafter Tragfähigkeit auch eine ordnungsgemäße Abdichtung, Maßhaltigkeit und Frostsicherheit sowie die korrekte Entwässerung einschließlich möglicher Rückstauanlagen. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Gas, Strom und Medien werden ebenfalls frühzeitig eingebaut oder mithilfe einer Mehrspartenhauseinführung vorbereitet. Bauherren, deren Keller oder Bodenplatte von einem GÜF-Unternehmen errichtet wird, profitieren zudem von einer Festpreisgarantie, vertraglich zugesicherter Termintreue und weiteren Sicherheiten des RAL-Gütezeichens „Fertigkeller”.
Bei der fachgerechten Errichtung der Bodenplatte fließen sämtliche Vorgaben aus Baugenehmigung, Statik, Energieberatung und Hausplanung ein. Bei Fertighäusern ist in der Regel der Haushersteller Vertragspartner der Bauherren. Das GÜF-Unternehmen kann jedoch von Beginn an in die Planung eingebunden werden.
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siehe zudem:
- Keller und Fertighaus auf Baulinks
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