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Schmieriger Belag in der Wohnung - wer haftet bei Fogging?

Fogging(14.12.2004) Fogging tritt vor allem während der Heizperiode auf. Immer häufiger klagen Menschen über diesen schmierigen Belag in Häusern und Wohnungen. Betroffen sind vor allem Heizkörper, Fensterrahmen, Gardinen, Tapeten an kalten Außenwänden oder auch Steckdosen und Lichtschalter. Doch Fogging befällt nicht alle Wohnungen. Auch in einem Mehr-Parteien-Haus kann der graue Belag nur in einer der Wohnungen auftauchen, ohne dass es sich um ein Fehlverhalten des Bewohners handeln muss. Vermieter und Mieter liegen deshalb häufig im Streit um die Kosten der Schadensregulierung.

„Die Gerichte tendieren inzwischen eher pro Mieter“, wissen die Experten und weisen auf einige relevante Urteile hin. Fogging ist demnach ein Wohnungsmangel, wenn die Ursache nicht geklärt werden kann. So kündigte wegen starker Verschmutzungen eine Mieterin den Mietvertrag fristlos und minderte für die verbleibende Zeit die Miete. Die Richter gaben ihr Recht (Landgericht Ellwangen, Az. 1 S 244/00). Auch das Berliner Landgericht bestätigte eine Mietminderung, da die Ursache für die Verschmutzung nicht festzustellen war (Az. 63 S 282/02).

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