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Neue Förderstandards im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ zum 1. April 2016

(23.3.2016) Zum 1. April 2016 aktualisiert die KfW ihr Pro­gramm „Energieeffizient Bauen“. Neben den weiter bestehen­den Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird der neue Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt: Damit sollen Gebäude gefördert werden, die Energie erzeugen sowie speichern und so den verblei­benden Energiebedarf überwiegend selbst decken können. Darüber hinaus will die KfW ein vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 anbieten.

Effizienzhaus 70-Förderung läuft aus

Aufgrund der energetisch strengeren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), entspricht das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 annähernd den gesetzlichen Mindestanforderungen bei Wohnungsneubauten. Da es so keinen zu­sätzlichen Anreiz gibt, läuft die Förderung dieses Standards im Programm „Energieeffi­zient Bauen“ zum 31. März 2016 aus.

Des Weiteren verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Zusätzlich wird eine 20-jährige Zinsbindung angeboten. Ferner hat der Bauherr einen verbindlichen Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss. Hier­bei erhält er 50% (max. 4.000 Euro) der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten.

Die neuen Tilgungszuschüsse der Förderstandards im Überblick:

  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 15% der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 40: 10% der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 55: 5% der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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