UBA-Hygieneliste als „Bewertungsgrundlage“ und die Konsequenzen daraus
Seit dem 10. April 2015 gilt die Positivliste des Umweltbundesamtes zum Einsatz „hygienisch geeigneter metallener Werkstoffe“ für die Trinkwasserinstallation in ihrer neuen Fassung als sogenannte „Bewertungsgrundlage“.
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