Virtuelle Rathäuser bleiben vorerst Zukunftsmusik
Am 1. Mai ist es so weit: Das Gesetz zur Regelung der elektronischen
Unterschrift tritt in Kraft, im Sommer folgen die notwendigen Änderungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Damit fällt das letzte Hindernis auf dem Weg zum
virtuellen Rathaus. Mit der digitalen Unterschrift könnten die Bürger Amtsgeschäfte vom
heimischen Computer aus erledigen. Aber: Deutsche Behörden sind noch nicht in der Lage,
ihre Dienste umfassend im Internet anzubieten.
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