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Aktiver Brandschutz im Unternehmen: Leben und Sachwerte schützen

(22.4.2003) Viele Unternehmen und Betriebe schenken dem aktiven Brandschutz oftmals wenig Aufmerksamkeit und sehen darin nur einen Kostenfaktor, den es zu reduzieren gilt. Diese Einstellung verändert sich schlagartig, sobald in einem Betrieb ein Feuer ausbricht. Brände mit fatalen Folgen, die sogar in die Insolvenz führen können. Betriebliche Katastrophen, die durch den gezielten Einsatz von funktionsbereiten Feuerlöschern oftmals verhindert werden können. Jährlich werden im Bundesgebiet über 260.000 Entstehungsbrände schon vor Eintreffen der Feuerwehr mit Feuerlöschern gelöscht; das sind 82 Prozent aller Entstehungsbrände. Alleine im gewerblichen Sektor werden jedes Jahr annähernd 240.000 Brände mit Feuerlöschern erfolgreich bekämpft.

Damit die Funktionssicherheit der Feuerlöschanlagen gewährleistet ist, müssen diese im gewerblichen Bereich mindestens jährlich, jedoch spätestens alle zwei Jahre von einem sachkundigen Brandschutz-Fachbetrieb kontrolliert werden. Bei der Qualitätsprüfung zählt nicht die Schnelligkeit, sondern das exakte Arbeiten nach den gesetzlichen und technischen Vorgaben und nach den vom jeweiligen Löschgerätehersteller vorgegebenen Prüf- und Füllvorschriften.

Sachkundige Feuerlöscherprüfung: Fünfzehn Minuten für die betriebliche Sicherheit

Feuerlöscher werfen das Löschmittel mit hohem Druck auf den Brandherd, daher richtet der Kundendienst bei der Prüfung sein Augenmerk insbesondere auf die Beschaffenheit der Lösch- und Treibmittel. Im Rahmen der rund 15-minütigen Kontrolle wird insbesondere die Konsistenz der Löschmittels und die Füllmenge des und Treibmittel untersucht. Der Hintergrund: Im Laufe der Jahre verändern sich die Eigenschaften der Löschmittel; ohne sachkundige Wartung und Erneuerung würde der Feuerlöscher an Schlagkraft verlieren. Ein möglicher Treibmittelverlust gefährdet die Einsatzbereitschaft des Feuerlöschers. Weitere Aspekte der Prüfung sind die Kontrolle auf Beschädigungen und Materialermüdungen.

Bei Mitgliedsbetrieben der Gif - Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V. wird die Prüfung durch die Vergabe des Gif-Siegels, das auf dem Feuerlöscher angebracht wird, dokumentiert. Sachkundige der Gif-Betriebe sind allein befugt, nach erfolgter Überprüfung bzw. Instandsetzung eines Feuerlöschers das Gif-Siegel mit ihrer persönlichen Prüfnummer auf dem Gerät anzubringen. Dadurch gewährleistet der sachkundige Prüfer mit seinem Namen, dass der Feuerlöscher für die nächsten zwei Jahre funktionsfähig und für den Notfall einsatzbereit ist. Brandschutz-Betriebe und Kundendienste der Feuerlöscherhersteller, die der Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte angeschlossen sind, findet man im Internet:

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