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Walter Bau-AG stellt Insolvenzantrag

(1.2.2005) Nachdem es trotz großer Anstrengungen auf Unternehmens- und Finanziererseite nicht gelungen ist, die Liquidität der Walter Bau-AG sicherzustellen, hat der Vorstand der Walter Bau-AG beschlossen, am Dienstag, den 1. Februar 2005 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Walter Bau-AG beim Amtsgericht Augsburg zu stellen. Der Insolvenzantrag betrifft nur die Obergesellschaft Walter Bau-AG und nicht die operativen Tochtergesellschaften. Direkt oder indirekt betroffen sind rund 9.500 Arbeitsplätze.

Das Anfang Januar 2005 den Finanzierern vorgestellte Restrukturierungskonzept wurde von den Finanzierern zwar von Anfang an mehrheitlich unterstützt. Die notwendige vorbehaltlose Zustimmung sämtlicher Finanzierer konnte jedoch trotz langer Verhandlungen und erheblichem Zeitverzug bis zum heutigen Tag nicht erreicht werden. Hinzu kommt, dass einzelne Finanzierer zusätzliche, verzögernde Auflagen gestellt haben. Damit ist die notwendige kurzfristige Bereitstellung der Liquidität nicht mehr möglich.

Die Entwicklung in den vergangenen Wochen - gerade auch die Diskussion in der Öffentlichkeit - hat laut Walter Bau dem Geschäftsbetrieb massiv geschadet, insbesondere bei den laufenden Bauprojekten sowie bei der Hereinnahme neuer Aufträge. Dadurch habe sich die Liquiditätssituation weiter verschlechtert.

Nach Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten sieht der Vorstand der Walter Bau-AG in dem Insolvenzantrag die letzte Chance, wesentliche Teile des Konzerns und die dazugehörigen Arbeitsplätze zu erhalten.

Auch Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement und Bayerns Wirtschaftsminister Otto Wiesheu haben sich zu Wort gemeldt und bedauern, dass die Obergesellschaft der Walter Bau AG Insolvenzantrag stellen musste. Sie "gehen davon aus, dass der Insolvenzverwalter bei der gegebenen Ausgangslage trotz der Insolvenz der Obergesellschaft wesentliche Teile des Konzerns und möglichst viele Arbeitsplätze sichern und erhalten kann."

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