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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Prospektangaben

(23.10.2005) Zu Beginn des Hauskaufs liegen meist viele schöne Hochglanzprospekte auf dem Tisch, die den angehenden Bauherrn in seiner Kaufentscheidung mitunter stark beeinflussen. Diese Prospekte sind aber nicht Grundlage des notariellen Kaufvertrags, sie dienen nur als Lockmittel. Genau anschauen dagegen müssen sich Bauherren vor Vertragsunterzeichnung immer alle Pläne und Urkunden die Vertragsbestandteil werden.

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