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Rauchmelderpflicht nach Rheinland-Pfalz nun auch im Saarland

(23.6.2004) Das Saarland hat nach Rheinland-Pfalz als zweites Bundesland die Rauchmelderpflicht in Neubauten in die Landesbauordnung integriert.

Am 18. Februar 2004 hat der Landtag des Saarlandes eine Änderung des Saarländischen Bauordnungs- und Bauberufsrecht beschlossen. In §46 Absatz 4 der Landesbauordnung (LBO) wurde eine Heimrauchmelderpflicht mit folgendem Wortlaut festgesetzt: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Das Saarland ist somit das zweite deutsche Bundesland (nach Rheinland-Pfalz), dass die Heimrauchmelderpflicht in Neubauten in der LBO festschreibt. Es wird hoffentlich nur eine Frage der Zeit sein, bis Rauchmelder in die Bauordnungen der restlichen 14 Bundesländer Einzug halten werden. (Quelle: LFV Saarland/Schneider)

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