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CE-Zeichen für Hansebeton-Betonfertiggaragen nach EN 13978-1

(6.8.2008) Die in den Werken Syke und Neetze produzierten Hansebeton-Fertiggaragen können ab sofort mit dem CE-Zeichen als Symbol für die Einhaltung der europäischen Vorschriften gekennzeichnet werden. Als einer der ersten deutschen Hersteller von Betonfertiggaragen hat Hansebeton das Nachweisverfahren zur Produktkonformität mit geltenden EU-Richtlinien abgeschlossen. Somit kann das Lauenburger Unternehmen die seit dem 1. März 2008 vorgeschriebenen Erklärungen zur Konformität ausstellen. Die Betonfertiggaragen von Hansebeton dürfen somit im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften in den Warenverkehr der europäischen Union gebracht, frei gehandelt und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Das CE-Handelszeichen bezieht sich auf die Konformität und Brauchbarkeit der Produkte im Sinne der harmonisierten europäischen Produktnorm EN 13978-1:2005 (D)*).

Gütezeichen verspricht verlässliche Produktqualität

In den einzelnen Mitgliedsstaaten können zusätzliche Bestimmungen für die Verwendung existieren, um das für Bauwerke bestehende nationale Sicherheitsniveau beizubehalten. In Deutschland gilt zum Beispiel für Betonfertiggaragen nach EN 13978-1:2005 zusätzlich die Anwendungsnorm DIN V 20000-125. Diese Regel hat Hansebeton im Rahmen der vom Güteschutz Beton- und Fertigteilwerke Nord e.V. durchgeführten Zertifizierungen ebenfalls umgesetzt und als Nachweis hierfür entsprechende Produktzertifikate erhalten. Durch die zusätzliche Kennzeichnung mit dem Gütezeichen des Bundes Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V. wird dokumentiert, dass die Herstellwerke und die produzierten Betonfertiggaragen regelmäßigen unabhängigen Kontrollen unterliegen und in Deutschland verwendet werden dürfen. Dieses Gütezeichen versteht sich als ein Erkennungszeichen für verlässliche Produktqualität.

Neue, typengeprüfte Statiken für Betonfertiggaragen von Hansebeton

Ein weiteres Plus an Qualität und Sicherheit versprechen die neuen, typengeprüften Statiken für Hansebeton-Betonfertiggaragen. Sie berücksichtigen die ab 2007 neu eingeführten Lastnahmenormen für Wind-, Schnee- und Eislasten nach DIN 1055. Daneben berücksichtigt die Statik für Fundamente die neue DIN 1054: 2005-01 "Sicherungsnachweise im Erd- und Grundbau".

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*)  by the way: Das CE-Zeichen steht für ein EU-konformes Produkt auf Basis einer Selbstauskunft des Herstellers und wird kaum überprüft. Interessant in dem Kontext der Artikel "Das große Moral-Monopoly" im SPIEGEL 19/2008, Seite 102ff.

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