Baumfällungen und Rodungen in Hausgärten ganzjährig erlaubt
(26.4.2010) Der Bundesverband
Gärtnerisch genutzte Grundflächen fallen nicht unter den Verbotszeitraum
Für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ist das
Bundesnaturschutzgesetz,
insbesondere die Auslegung des
§39 Abs. 5 Satz 1 Nr.2 BNatSchG, von besonderer
Bedeutung. Denn diese Auslegung regelt unter anderem die Verbotszeiten von
Baumfällungen und das auf den Stock-Setzen von Gehölzen. Für die Betriebe des
Konkret: Gemäß Paragraph 39 ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Der BGL hatte gefordert, dass unter dem Begriff "gärtnerisch genutzte Grundflächen" Flächen zu verstehen sind, die gärtnerisch gepflegt und gestaltet werden. Zu den gärtnerisch genutzten Grundflächen zählen somit Flächen des Erwerbsgartenbaues ebenso wie der Haus- und Kleingarten und andere Grünflächen, die durch eine gärtnerische Gestaltung, Herrichtung und Pflege geprägt sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Gestaltung der Fläche durch regelmäßiges und systematisches Eingreifen in die natürliche Vegetationsentwicklung entscheidend gekennzeichnet ist.
Das Bundesumweltministerum hat die Landesministerien entsprechend informiert. In Nordrhein-Westfalen und in Hessen gibt es erste übereinstimmende Reaktionen darauf. Entsprechende Informationen der BGL-Landesverbände an ihre Mitgliedsbetriebe liegen vor.
"Wir fordern nun alle Bundesländer auf, dieser Auslegung des Begriffes 'gärtnerisch genutzte Grundflächen' wie in NRW und Hessen zu folgen und entsprechende Verlautbarungen zu verfassen", so Hanns-Jürgen Redeker.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
ausgewählte weitere Meldungen:
- Naturnahes Grün: "Naturgarten - empfohlen von Bioland" (8.8.2009)
- Schwimmen im Naturparadies - nach ÖNORM (15.4.2009)
- "Garden Spa" für Menschen und Pflanzen (21.7.2008)
- Modifiziertes Holz: Tropenholz aus heimischen Wäldern (2.5.2008)
- Puristisch bis kindgerecht: Kristallklares Wasser im Schwimmteich (5.11.2007)
- Sächsische Bewässerungsmatte bringt selbst Wüsten zum Blühen (6.8.2007)
- Zeitgemäße Unkrautvernichtung verzichtet auf die chemische Keule (13.5.2004)
siehe zudem:
- Garten, Gartenmöbel und Baurecht auf Baulinks
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