Baulinks -> Redaktion  || < älter 2015/1465 jünger > >>|  

Brandschutznorm für Fenster, Türen und Tore EN 16034 tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft


Muster CE-Zeichen für eine Innentür mit Anforderun­gen an Feuerschutz und Rauchdichtheit gemäß EN 16034 und prEN 14351-2 (Quelle: Tagungsband ift-Brandschutzforum 2015, ift Rosenheim)
Bild vergrößern
     

(3.9.2015) Die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und To­re – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wurde von der Europäischen Kommission verabschiedet. Mit der Ver­öffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 10. Juli wurde die Produktnorm harmonisiert und tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft. Ab dann können Hersteller entsprechende Pro­dukte als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuer-/Rauch­schutzabschlüsse europaweit handeln. Während der auf drei Jahre festgesetzten Koexistenzphase dürfen Produkte mit CE-Zeichen oder mit nationaler Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Nach dem 1. Dezember 2018 ist dann nur noch das CE-Zeichen zulässig.

Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet die Ver­abschiedung der EN 16034, dass nun in Ausschreibungen die europäischen Klassen und die Nachweise nach der neuen eu­ropäischen Produktnorm gefordert werden können.

Die Grundlage für das Erstellen von Leistungserklärung und CE-Zeichen sind die Klassifizierungsberichte unter Verantwortung einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle (NPZ). Die CE-Kennzeichnung auf Basis eines Klassifizierungsberichts gemäß EN 13501-2 ersetzt dann ...

  • die „Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen“ (ABZ) für Feuerschutzabschlüsse bzw.
  • das „Allgemein Bauaufsichtliche Prüfzeugnis“ (ABP) für Rauchschutzabschlüsse.

Wichtige Kenngrößen der europäischen Brandschutznormung (Tabelle vergrößern)

Im Klassifizierungsbericht werden die Kenngrößen des Produktes und der zulässige Va­riantenbereich des Systems beschrieben, einschließlich des erweiterten Anwendungs­bereichs im sogenannten EXAP-Bericht. In diesem werden die Verwendung weiterer Prüfberichte, die Übertragbarkeit von Größen sowie die Austauschbarkeit von Be­schlägen, Materialien und Konstruktionsdetails geregelt. Der Austausch von Beschlä­gen und Zubehör ist dabei besonders wichtig. Die Angaben im CE-Zeichen nach EN 16034 müssen durch weitere Informationen ergänzt werden, wenn das Produkt einge­setzt wird als ...

Zertifikat für die Bestätigung der Leistungsbeständigkeit

Auch das Zulassungsverfahren ändert sich grundlegend, weil nun die notifizierte Pro­duktzertifizierungsstelle (NPZ-Stelle) als fachliche „Aufsicht“ für Prüfungen, Klassifi­zierungen und Überwachungen agiert und für die EN 16034 akkreditiert und notifiziert sein muss. Hierfür sind eine umfangreiche Produktkompetenz und Erfahrung notwen­dig, denn die Angaben und Aussagen müssen im Falle eines Schadens oder bei Nach­fragen der Marktaufsicht belastbar sein. Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung des Produkts und der Erstüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers kann die NPZ-Stelle das „Zertifikat für die Bestätigung der Leistungs­beständigkeit“ ausstellen, das Grundlage für die Leistungserklärung und die CE-Kenn­zeichnung ist.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH