Neue Maschinenverordnung verschärft Anforderungen an kraftbetätigte Fenster
(25.06.2026) Mit Inkrafttreten der EU-Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 am 20. Januar 2027 gelten neue Anforderungen für kraftbetätigte Fenster. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Verordnung ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Übergangsfrist und bringt erweiterte Vorgaben für Sicherheitsanforderungen, Risikobeurteilungen und Dokumentationspflichten mit sich.
(Bild: Exorbitart / GEZE GmbH) (Bild vergößern)
Umfassendere Risikobeurteilung erforderlich
Künftig müssen Planer, Errichter und Betreiber die Sicherheit kraftbetätigter Fenster umfassender bewerten und dokumentieren. Im Mittelpunkt steht eine systematische Risikobeurteilung, mit der mögliche Gefährdungen frühzeitig identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Jährliche Prüfung bleibt Pflicht
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände” müssen kraftbetätigte Fenster mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei werden insbesondere die Funktionstüchtigkeit und Wirksamkeit der vorhandenen Schutzeinrichtungen kontrolliert. Nach Angaben der DGWZ wird diese sicherheitstechnische Prüfung in der Praxis jedoch häufig nicht durchgeführt, obwohl sie eine wesentliche Voraussetzung für den sicheren Betrieb der Anlagen darstellt.
Zusätzliche Sicherungseinrichtungen gefordert
Die ASR A1.6 verlangt außerdem zusätzliche Sicherheitsvorrichtungen, die ein Abstürzen des Fensterflügels beim Ausfall eines Beschlagelements verhindern. Dazu zählen beispielsweise doppelte Aufhängungen, Sicherheitsscheren oder Fangvorrichtungen. Insbesondere ältere Fensteranlagen mit Spindelantrieb verfügen häufig nicht über diese Sicherungen.
Nach Erfahrungen aus der Praxis werden elektrische Fensteranlagen in Bürogebäuden, Schulen und Krankenhäusern vielfach weder regelmäßig geprüft noch instand gehalten. Da kraftbetätigte Fenster als Arbeitsmittel im Sinne der Arbeitsstättenverordnung gelten, liegt die Verantwortung für ihren sicheren Zustand beim Arbeitgeber.
„Vielen Betreibern ist nicht bewusst, dass kraftbetätigte Fenster einer jährlichen Prüfung durch einen Sachkundigen bedürfen und mit geeigneten Sicherheitsvorrichtungen sowie – je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung – weiteren Schutzmaßnahmen ausgestattet sein müssen. Werden diese Anforderungen vernachlässigt, entstehen erhebliche Risiken: Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, etwa wenn Personen durch nicht durchtrittsichere Dachoberlichter abstürzen. Hinzu kommen im Schadensfall weitreichende Haftungsfragen für die Verantwortlichen.”, erklärt Michael Altmann, DGWZ-Referent für kraftbetätigte Fenster und Türen, Diplom-Ingenieur für Maschinenbau und Schweißfachingenieur sowie Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
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siehe zudem:
- Fenster und Fenstertechnik im Fensterbau-Magazin bei Baulinks
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