VDE FNN und DKE warnen vor „Smart Meter Light”: Parallelsysteme gefährden den Rollout
(16.07.2026) VDE FNN und DKE kritisieren die geplante Einführung von „Smart Meter Light”-Systemen außerhalb des regulären Smart-Meter-Rollouts. Die Verbände befürchten zusätzliche Komplexität, fehlende Standards und Verzögerungen beim Aufbau der digitalen Infrastruktur für die Energiewende. Frank Borchardt, Leiter des Fachbereichs „Metering und Digitalisierung” bei VDE FNN und Mitautor eines aktuellen Positionspapiers, erklärt: „Das wirft den Fahrplan zum Aufbau der neuen sicheren Infrastruktur für die Energiewende zurück.”
Die Verbände warnen zudem vor einer parallelen Systemlandschaft mit unterschiedlichen technischen Standards und Datenformaten. Dadurch könnten die bundesweit angestrebte Interoperabilität sowie die Cybersicherheit geschwächt werden. Statt zusätzlicher Systeme empfehlen VDE FNN und DKE die Nutzung der bereits im Messstellenbetriebsgesetz verankerten sogenannten 1:n-Anbindung. Dabei können mehrere digitale Stromzähler über ein gemeinsames Smart Meter Gateway angebunden werden. Insbesondere für Mehrfamilienhäuser gilt diese Lösung als kosteneffizient und bereits vollständig in die Marktprozesse integriert.
Nach Angaben der Verbände wurden bereits mehr als 60 Prozent aller Stromzähler in Deutschland mit Blick auf eine spätere Nutzung als intelligentes Messsystem ausgetauscht. Ein paralleler Aufbau proprietärer „Smart Meter Light“-Lösungen könnte deshalb zusätzliche Investitionen erforderlich machen und spätere Umrüstungen erschweren. VDE FNN und DKE fordern daher, den Fokus auf etablierte und standardisierte Lösungen zu legen, um Investitions- und Planungssicherheit für den weiteren Smart-Meter-Rollout zu gewährleisten.
Interview: Frank Borchardt beantwortet die wichtigsten Fragen zum „Smart Meter Light”
Was ist ein Smart Meter und was ist der Unterschied zum „Smart Meter Light”?
„Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem. Damit wird eine neue Infrastruktur zur sicheren, marktlichen und netzdienlichen Einbindung der Kunden in die Energiewende aufgebaut. Es besteht aus einem oder mehreren digitalen Stromzählern (modernen Messeinrichtungen) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway). Bei Endkunden mit PV, Speicher, Wallbox und/oder Wärmepumpe kommt bei Bedarf noch eine Steuerungseinrichtung hinzu. Über die Steuerungseinrichtung können Kundenanlagen bei Bedarf aktiv gesteuert werden.
Der Begriff ,Smart Meter light’ ist heute dagegen noch gar nicht definiert, noch weniger ist die Technik standardisiert. Diskutiert werden verschiedene technische Lösungen, die ausschließlich Zählerdaten an eine noch nicht definierte Stelle übertragen sollen. Auch wie diese Daten prozessual in die Marktkommunikation und Prozesse integriert werden könnten und wie diese cybersicher gemacht werden sollen, ist noch unklar.”
In anderen europäischen Ländern haben mehr als 90 % der Haushalte einen Smart Meter, Deutschland gehört zu den Schlusslichtern. Laut Bundesnetzagentur waren bis Ende 2025 nur 5,5 % der Haushalte mit einem Smart Meter ausgestattet. Woran liegt das?
„Die Zahlen der unterschiedlichen Länder sind nicht vergleichbar. Andere Länder haben mit ihren Smart Metern bis heute nur die Zählerablesung automatisiert. Deutschland hat die technischen Möglichkeiten genutzt, um eine auf Smart Metern basierende cybersichere Infrastruktur für Smart Grids aufzubauen. Dafür war eine längere Planung notwendig. Nachdem diese abgeschlossen ist, ist der Rollout mittlerweile mit ca. 2 Mio. Anschlüssen pro Jahr in der Skalierung. Viele Länder starten typischerweise alle 10 Jahren einen neuen Rollout, weil die eingesetzte Technik inzwischen veraltet ist und man Funktionen umsetzen will, die wir in Deutschland schon mitgedacht haben (Beispiel Softwareupdate oder Tarifsteuerung), oder aufgrund Cybersicherheit (EU CRA) zwingend sind.”
Wie hoch sind die gesetzlich festgelegten Kosten für einen Smart Meter in Deutschland?
„Unterschiedliche Anforderungen und unterschiedliche Randbedingungen führen zu unterschiedlichen Kosten für Endkunden. Für einen Smart Meter ohne Fernauslesung und ohne Steuerung bezahlen Endkunden in Deutschland 25 Euro pro Jahr. Bei der im MsbG angelegten 1:n-Lösung mit Fernauslesung zahlt der Endkunde im MFH nur 5 Euro mehr, also 30 Euro gesamt pro Jahr. Wenn die Steuerung z.B. nach §14a dazukommt, zahlen Endkunden weitere 50 Euro pro Jahr, erhalten jedoch eine Gutschrift auf Netzentgelte von ca. 150 Euro. Auch der Verteilnetzbetreiber übernimmt zusätzlich einen Teil der Kosten. Diese Preisobergrenzen für den Endkunden sind durch das Messstellenbetriebsgesetz festgelegt.”
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)
- Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im VDE (DKE)
- Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN)
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siehe zudem:
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