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BG BAU stellt Zahlen zu Sicherheit und Gesundheit am Bau 2025 vor: Asbest Todesursache Nummer Eins

(17.07.2026) Im Jahr 2025 starben 291 Versicherte der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) an den Folgen von Asbest. Dies geht aus bislang unveröffentlichten Zahlen hervor. Demnach sind asbestbedingte Erkrankungen die häufigste Ursache für Todesfälle durch Berufskrankheiten. Deutschlandweit sterben jedes Jahr etwa 1.600 Menschen an den Spätfolgen des Kontakts mit Asbest. Ursache sind vor allem die langen Latenzzeiten asbestbedingter Erkrankungen. Asbest stellt trotz des Verbots im Jahr 1993 auch heute noch eine Gefahr dar.

Todesfälle am Bau

Die BG BAU verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 470 Todesfälle unter ihren Versicherten. Die Mehrheit dieser Todesfälle war auf Berufskrankheiten zurückzuführen. 396 Versicherte starben an deren Folgen, darunter 291 an einer durch Asbest verursachten Erkrankung wie Mesotheliom, Lungenkrebs oder Asbestose. Weitere 74 Beschäftigte kamen infolge eines tödlichen Arbeitsunfalls ums Leben. Zu den häufigsten Unfallursachen zählten Abstürze, herabfallende oder kippende Bauteile sowie Unfälle durch An- oder Überfahren.

Todesfälle durch Asbest bei der BG BAU von 2016 bis 2025. (Quelle, Grafik: BG BAU) 

Steigende Zahlen der Berufskrankheiten

Bei der BG BAU gingen 2025 insgesamt 22.102 Anzeigen wegen des Verdachts auf eine Berufskrankheit ein. Das sind 1.041 Meldungen mehr als 2024, was einem Anstieg von 4,9 % entspricht. Seit 2021 hat sich die Zahl der Anzeigen damit um rund 34 % erhöht.

Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 2025. (Quelle, Grafik: BG BAU) 

Zu den 2025 am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten zählen Lärmschwerhörigkeit (4.876), Hautkrebs durch UV-Strahlung (3.164), bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (2.168), Gonarthrose (1.861) und Läsionen der Rotatorenmanschette der Schulter (1.339). Im Jahr 2025 entfielen 2.304 Verdachtsanzeigen auf asbestbedingte Berufskrankheiten und machten damit 10,4 Prozent aller gemeldeten Berufskrankheiten aus.

Asbest häufigste Todesursache bei Berufskrankheiten 2025. (Quelle, Grafik: BG BAU) 

Weniger als 90.000 Arbeitsunfälle

Eine positive Entwicklung zeigen die meldepflichtigen Arbeitsunfälle, die mit einem Rückgang von 2,9 % gegenüber dem Jahr 2024 auf 89.113 Fälle erstmals die Schwelle von 90.000 unterschritten haben. Ein ähnliches Bild zeigt die Unfallquote, die angibt, wie viele Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollbeschäftigte auftreten. Diese lag im Jahr 2025 bei 42,95, nach 43,76 im Jahr 2024.

Meldepflichtige Arbeitsunfälle 2025 (Quelle, Grafik: BG BAU) 

Gefahrstoffverordnung nimmt Arbeiten im Bestand stärker in den Blick

Die in den Jahren 2024 und 2025 novellierte Gefahrstoffverordnung nimmt alle Beteiligten beim Thema Asbest stärker in die Pflicht. Grundsätzlich gilt, dass Arbeiten an asbesthaltigen Materialien verboten sind. Ausnahmen bestehen jedoch für Abbruch- und Sanierungsarbeiten sowie neu für handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen der funktionalen Instandhaltung, wodurch sich der Kreis der Betriebe und Beschäftigten, die entsprechende Tätigkeiten ausführen dürfen, deutlich erweitert hat.

Vor Beginn der Arbeiten muss geklärt werden, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind, um auf dieser Grundlage die Gefährdungen beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen zu können. Für Tätigkeiten mit Asbest gelten zudem erweiterte Anzeige- und Nachweispflichten, sodass Betriebe gegenüber den zuständigen Behörden zusätzliche Angaben machen und Nachweise erbringen müssen, beispielsweise zu den eingesetzten Beschäftigten, den erforderlichen fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge.

Neu ist außerdem, dass Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen und mittleren Risikos mit einer Faserkonzentration von unter 100.000 Fasern/m³ künftig genehmigungspflichtig sind. Der entsprechende Nachweis ist nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 20. Dezember 2026 erforderlich.

 

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