DIN EN 81-76 zur Evakuierung von Menschen mit Behinderung mithilfe von Aufzügen
(20.08.2026) Seit Januar 2026 gibt es mit der DIN EN 81-76 „Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 76: Evakuierung von Menschen mit Behinderungen mithilfe von Aufzügen” erstmals eine europaweit einheitliche Norm für Evakuierungsaufzüge. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) weist auf die Regelung hin.
Der sicherste Ort im Brand ist der Schacht
„Der sicherste Ort im Brand wäre tatsächlich der Aufzugsschacht. Wir haben viele reale Brandereignisse gesehen, bei denen Vorräume komplett verraucht waren, der Aufzug selbst aber nahezu unversehrt blieb”, erklärt Thomas Lipphardt, Manager Technischer Regelwerke für Aufzüge und Fahrtreppen bei KONE und Mitglied im Deutschen Ausschuss für Aufzugtechnik.
Eine verlängerte Nutzung von Aufzügen im Brandfall ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen bereits die VDI 6017 „Aufzüge – Steuerungen für den Brandfall”. Ein verbindlicher, europaweit abgestimmter Rahmen für den gezielten Evakuierungsbetrieb fehlte jedoch bisher. Die DIN EN 81-76 bildet nun Stufe C des in der VDI 6017 vorgebebenen vierstufigen Systems: Es reicht von der einfachen Rückholung in eine sichere Haltestelle (Stufe A) über den verlängerten Betrieb bei Brandalarm (Stufe B) bis zum vollwertigen Feuerwehraufzug gemäß DIN EN 81-72 (Stufe D).
Diese Anforderungen stellt die neue Norm
Die Norm unterscheidet zwei Gebäudeklassen. In Klasse A, meist Wohngebäude ohne Feuerwehraufzug, genügen Aufzüge mit 630 kg Tragfähigkeit und Batterienotfahrt. Für größere, komplexere Objekte der Klasse B sind 1.000 kg Tragfähigkeit sowie eine vollständige Ersatzstromversorgung vorgeschrieben. Für beide Klassen gelten zudem eine Deckenluke für die Fremdrettung von außen, rauchdichte Vorräume und, falls erforderlich, geeignete Lüftungstechnik.
Drei Betriebsarten für unterschiedliche Gebäudetypen
Die Norm sieht drei Betriebsarten vor: den automatischen Evakuierungsbetrieb, den fernunterstützten Betrieb und den fahrerunterstützten Betrieb.
Automatischer Evakuierungsbetrieb:
- Der Aufzug fährt nach Auslösung des Brandalarms selbstständig zur Evakuierungsebene.
- Für die meisten Gebäude gilt dies als praktikabelste Variante.
Fernunterstützter Betrieb:
- Eine Leitstelle steuert den Aufzug per Audio- und Videoverbindung.
- Besonders geeignet für sicherheitskritische Gebäude wie Banken oder Kliniken.
Fahrerunterstützter Betrieb:
- Ein geschulter Helfer bedient den Aufzug direkt vor Ort.
- Vorteilhaft vor allem in Pflegeeinrichtungen, wo Bewohner individuelle Unterstützung benötigen.
Die drei Betriebsarten lassen sich kombinieren und ergeben so ein flexibles System, das sich an unterschiedliche Nutzergruppen und Gebäudetypen anpassen lässt. Bis ein Helfer eintrifft, kann der Aufzug beispielsweise im automatischen Modus laufen und anschließend in den Helferbetrieb wechseln.
Frühzeitige Planung ist gefragt
Mit der DIN EN 81-76 steht erstmals eine verlässliche Grundlage für Ausschreibungen und Brandschutzkonzepte zur Verfügung. Wegen der Komplexität der Anforderungen an Gebäude und Technik sollten diese möglichst früh in die Planung einfließen, idealerweise bereits in den Leistungsphasen 2 oder 3.
„Planung heißt: sehr frühzeitig mit Fachleuten, Brandschutzplanern und der Feuerwehr sprechen. Nur so lassen sich praktikable und wirtschaftliche Lösungen finden, die dem Schutzziel gerecht werden”, betont Thomas Lipphardt. Für Betreiber bestehender Gebäude empfiehlt es sich zu prüfen, ob eine Nachrüstung sinnvoll oder künftig sogar notwendig wird.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Aufzüge im Haustechnik-Magazin bei Baulinks
- Literatur / Bücher über Aufzüge bei Baubuch / Amazon.de

