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Ab Februar 2027: Weniger Förderung für Heizungssanierungen

(16.10.2026) Ab 2027 ändert sich die Förderung für Heizungssanierungen mit Wärmepumpe oder Pelletheizung. Laut den aktuell angepassten BEG-Förderrichtlinien sinken die maximal förderfähigen Kosten für die Heizungsförderung ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro, von zunächst 28.000 Euro auf 22.000 Euro bis Ende 2030. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028 vollständig.

Wer früher tauscht, erhält mehr Zuschuss. Ab dem 1. Februar 2027 nehmen die Förderzuschüsse für die Heizungssanierung kontinuierlich ab. (Bild: ÖkoFEN, Mickhausen) 

Verbraucher, die ihren Förderantrag bis zum 1. Februar 2027 einreichen, können noch die maximale Förderung erhalten:

  • 28.000 Euro zur Förderung anrechenbare Investitionskosten
  • 30 % Grundförderung auf den Einbau von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien im Bestand, zum Beispiel Wärmepumpe, Pelletkessel, Solaranlage
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer von Wohnhäusern, falls eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gas- bzw. Biomasseheizung ersetzt wird
  • 10 - 40 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen (gestaffelt)

Zur Ermittlung der individuell erzielbaren Fördersumme bietet ÖkoFEN einen hauseigenen Förderrechner an.

Förderrechner für Heizungstauscher (Bild: ÖkoFEN, Mickhausen) 

Beim Austausch einer älteren Wärmepumpen-, Pellet- oder Stückholzheizung, gelten ab dem erstem Quartal 2027 besondere Bedingungen. Ein Zuschuss wird für derartige bestehende Heizungen nur gewährleistet, wenn sie vor dem 01. Januar 2008 eingebaut wurden; dabei sinkt die Förderhöhe auf 25 % der Gesamtkosten.

ÖkoFEN nennt als Alternative die Möglichkeit, dass 20 % der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich abgesetzt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass das selbst genutzte Wohnhaus älter als 10 Jahre ist, die Heiztechnik weniger als 2,5 mg/m³ Feinstaub ausstößt und dem Finanzamt muss eine Bescheinigung über die ausgeführten energetischen Maßnahmen vorgelegt werden.

Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen

Heizungsförderung und KfW-Produkte der BEG: kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung zu finden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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