Unbürokratisches Versickern bei Kupfer- und Zinkdächern
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat die rechtlichen
Vorgaben für die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von Niederschlagswasser
geändert. Die erlaubnisfreie Versickerung für Niederschlagswasser von
unbeschichteten Metalldächern aus Kupfer und Zink ist damit deutlich erweitert
worden. Die neue Verordnung ist seit dem 1. Oktober 2008 in Kraft.
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