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Solaranlagen und Gas-Brennwertheizung - Ökologische Wärmeversorgung über das ganze Jahr

(31.7.2002) Solare Systeme spielen für die Energieversorgung eine immer größere Rolle: Allein im Jahr 2001 wurden in Europa über 200.000 Solaranlagen neu installiert. Die Solarkollektoranlagen kommen dabei vorrangig für die Warmwasserbereitung zum Einsatz, wobei in Deutschland solche Anlagen in diesem Anwendungsbereich bis zu 60 Prozent des jährlichen Energiebedarfs decken können. Lediglich die restlichen 40 Prozent und die Energie für die Heizung müssen mit einem anderen Energieträger erzeugt werden. Ideal ist dabei eine Kombination mit einer Erdgas-Brennwertheizung, die durch die Nutzung der Wärme im Abgas besonders hohe Wirkungsgrade erreicht. Um die Solaranlage sehr einfach mit dem Warmwasser-Speicher verbinden zu können, ist die Installation der Brennwertgeräte auf dem Dachboden besonders vorteilhaft.

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Die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch hat zum Thema "Erdgas plus erneuerbare Energien" eine Broschüre veröffentlicht. Sie kann als Einzelexemplar kostenfrei bei der ASUE angefordert werden:

ASUE
Postfach 25 47
67613 Kaiserslautern
Tel. 0631/360 90 70
Fax 360 90 71
E-Mail info@asue.de

Hausbesitzer, die Solaranlagen installieren lassen, können Fördermittel beantragen. Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten in der Region geben die Umweltbehörden oder die Energieversorger. Die ASUE weist in diesem Zusammenhang auf das Marktanreizprogramm des Bundes hin, nach dem für Solarkollektoren der Fördersatz je angefangenem qm errichteter Kollektorfläche 92 Euro beträgt. Die Anträge werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bearbeitet. Vor Eingang des Antrags dürfen jedoch keine der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden, während Kostenvoranschläge und Planungsleistungen dagegen zulässig sind. Die Zuschüsse des BAFA für Solarkollektoranlagen dürfen nicht mit Zulagen, Investitionskostenzuschüssen oder Betriebskostenzuschüssen des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen kombiniert werden (Kumulierungsverbot); dies gilt auch für die Ökozulage, die vom Finanzamt im Rahmen des Eigenheimzulagegesetzes gewährt wird.

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