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EU-Kommission nimmt Eigenheimzulage unter die Lupe

(8.1.2004) Die Europäische Kommission hat Deutschland gestern aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme zur Eigenheimzulage (und zur steuerlichen Absetzung von Schulgeld) abzugeben. In beiden Fällen bestehen Zweifel, ob sie mit EU-Recht vereinbar sind.

Die Kommission ist der Auffassung, dass das sogenannte "Eigenheimzulagegesetz" den freien Personenverkehr behindert. In Deutschland wird der Bau oder Kauf eines Eigenheims finanziell unterstützt, wenn der Antragsteller unbeschränkt steuerpflichtig ist und sich das Wohnhaus in Deutschland befindet.

Aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen und anderen Regelungen des internationalen Rechts können aber auch Personen, die nicht in Deutschland ansässig sind, dort unbeschränkt steuerpflichtig sein. So erhalten beispielsweise Grenzgänger, die in Deutschland versteuern, aber im Ausland ein Eigenheim kaufen oder bauen, keine Eigenheimzulage. Die Europäische Kommission sieht darin eine räumliche Beschränkung, die möglicherweise gegen den EG-Vertrag verstößt.

Die Kommission forderte die Bundesregierung auf, eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" abzugeben. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Monaten zufriedenstellend geschehen sein, kann die Kommission die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof vortragen.

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