Mehrwertsteuererhöhung - eine Herausforderung für Planer und Software
(28.4.2006) Ab 2007 verteuert sich das Bauen. Die Mehrwertsteuer steigt von 16 auf 19 Prozent. So verteuert sich ein Einfamilienhaus im Wert von 200.000 Euro um 6.000 Euro und ein öffentlicher Verwaltungsbau möglicherweise um mehrere Hunderttausend Euro. Die Erhöhung trifft alle, die die Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abziehen können - also auch die Öffentlichen Auftraggeber wie Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Kirchen, Sozialträger u.v.m.
Derjenige, der sein Bauvorhaben noch in diesem Jahr abschließt, kann auf jeden Fall Geld sparen. Im Gegensatz zur Eigenheimzulage beispielsweise gilt bei der Mehrwertsteuer nicht der Tag der Antragstellung oder die Unterzeichnung des Bauauftrags, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung und letztlich das Rechnungsdatum.
Knifflig wird es bei allen Baumaßnahmen, die in 2006 oder früher begonnen wurden und erst nach dem 1. Januar 2007 abgeschlossen werden. Hier ist grundsätzlich 19 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen. Werden aber in sich abgeschlossene Bauleistungen - z.B. für einzelne Bauabschnitte - mit Teilschlussrechnungen noch in 2006 abgerechnet, so gilt für diese Leistungen der Satz von 16 Prozent. Für weitere in 2007 schlussgerechnete Leistungen sind dann 19 Prozent zu zahlen. Dafür, was die Finanzverwaltung als in sich abgeschlossene Leistungen betrachtet, gibt es genaue Regeln, die strikt zu befolgen sind. Zu beachten ist auch, dass Teilabnahmen einen Einfluss auf die Gewährleistungsfristen der abgenommenen Leistungen haben.
Der Möglichkeit, durch geschicktes Baucontrolling erhebliche Geldbeträge zu sparen, steht häufig ein technisches Problem entgegen: Klassische AVA-Programme, die von vielen Planern und etlichen Kommunen zur Bewältigung ihrer Bauaufgaben genutzt werden, sind oft nicht in der Lage diese komplexen Vorgänge abzubilden. Dadurch wurde schon in der Vergangenheit viel Geld verschenkt, und im Rahmen der Mehrwertsteuer-Umstellung kann es noch viel mehr werden. Hier zeigen sich dann die Stärken moderner Software-Lösungen, die Kostenplanung, AVA und Baucontrolling durchgängig behandeln. Solche Programme können alle am Bau beteiligten Personen gerade auch mit Blick auf die anstehende Mehrwertsteuererhöhung erheblich unterstützen, um den Baufortschritt und die Bauabläufe optimal zu planen und zu steuern. Keinesfalls sollte man die Mehrwertsteuererhöhung als von-der-Politik-gegeben lethargisch auf sich zukommen lassen; vielmehr gilt es einmal mehr, das Heft in die Hand zunehmen und Prozesse aktiv zu gestalten!
Autor:
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Dr. Warkotsch von
G&W Software Entwicklung GmbH
G&W entwickelt und vertreibt die Software-Lösung CALIFORNIA 3000, das Kostenplanung, AVA und Baucontrolling als ganzheitlichen Prozess versteht. Erklärtes Ziel von G&W ist es, "Prozesse zu optimieren und Kosten für Bau und Unterhalt zu sparen." Daher unterstützt CALIFORNIA 3000 (wie auch die Vorgängerlösungen CALIFORNIA classic und ARCHIV schon bei früheren Mehrwertsteuererhöhungen) Planer und Bauherrn, durchgängig und flexibel von der Planung über die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung der Baumaßnahme mit Teilabnahmen und Schlussrechnungen bis zur automatischen Mängelverfolgung und Überwachung der Gewährleistungsfristen.
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siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu Themen Steuerrecht, Ausschreibung, Baukosten und Projektmanagement bei Amazon
- Baurecht, Baugesetze, Urteile, Immobilien und Software für Architekten und Planer auf Baulinks