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TKB-Merkblatt 6: Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten

<!---->(28.8.2007) Zahnspachteln sind als Bleche mit Aussparungen zwar denkbar simpel aufgebaut, als multifunktionelle Auftrags- und Dosierungsinstrumente für den Boden-, Parkett- und Fliesenleger aber kaum hoch genug einzuschätzen.

Zahnspachteln ermöglichen einen recht genau dosierbaren Auftrag von Klebstoffen und Klebemörteln auf ebenen Untergründen, wobei sie das aufgetragene Material nicht in einer zusammenhängenden Schicht, sondern in Form paralleler, hochstehender Streifen, Rippen bzw. Riefen hinterlassen. Breite, Höhe und Form dieser Riefen sowie ihr Abstand zueinander werden durch die Abmessungen der Zahnung bestimmt, zusätzlich kann die Höhe und damit der Querschnitt der Riefe noch durch den beliebigen Anstellwinkel der Zahnspachtel variiert werden. Die mit Zahnspachteln erzielbare spezielle Auftragsform ist gerade bei Klebstoffen so enorm wichtig, weil am Bau anzutreffende Untergründe fast immer eine gewisse Rauigkeit und Unebenheit aufweisen.

Würde man Beläge in vollflächige aufgestrichene dünne Kleberschichten einlegen, wären unkontrollierbare Hohllieger und unbenetzte Fehlstellen die Folge. Es käme nur zu punktuellen oder kleinflächigen Klebekontakten. Dickere Schichten mit besserer Benetzbarkeit würden dagegen zu einem Schwimmen des Belags und zu Druckstellen führen. Außerdem könnte einmal eingeschlossene Luft nur sehr mühsam wieder ausgestrichen werden.

Beim Auftrag mit der Zahnspachtel dagegen kommt ein Belag durch das Hochstehen der Riefen über die ganze Fläche zu einem gleichmäßig verteilten, streifenförmigen Kontakt mit dem Klebstoff. Wenn Riefenquerschnitt und Riefenabstand dabei im geeigneten Verhältnis zueinander stehen, kann je nach Anpressdruck durch das Zerdrücken und Zusammenlaufen der Riefen unter dem Belag sogar eine fast vollflächige Benetzung herbeigeführt werden - wenn das gewünscht ist. Und das Entstehen von Luftblasen wird durch die vorhandenen Kanäle sowieso stark reduziert.

Durch die Geometrie einer Zahnung wird demnach nicht nur die Auftragsmenge eines Klebstoffs oder Mörtels bestimmt, sondern auch die Benetzungsintensität und Bandbreite erreichbarer Kleberschichtdicken nach dem Einlegen des Belags und verschiedenen Anpressdrücken. Ein sehr wichtiges Werkzeug also, die Zahnspachtel, das aber für jeden Anwendungsfall sorgfältig ausgewählt werden muss, um den Gegebenheiten von Klebstoff, Untergrund und Belagsrücken gerecht zu werden. Kein Wunder also, dass es nicht nur eine Handvoll, sondern Dutzende verschiedener Zahnformen mit den unterschiedlichsten Bezeichnungen gibt.

Ordnung bei den Zähnen

Viele Jahre hatte jeder Werkzeughersteller seine eigene Zahnungspalette und dazugehörige Artikelbezeichnungen. Dazu kamen noch die Handelsnamen für diverse Eigenmarken. Bei Produktempfehlungen und Verbrauchsangaben der Klebstoffhersteller herrschte bunte Vielfalt, die für den Handwerker dann zum Ärgernis werden konnte, wenn ihm für denselben Belag Zahnungen mit unterschiedlichsten Bezeichnungen und Verbrauchsangaben empfohlen wurden. Bei Produktprüfungen und Normungsarbeiten verlor sogar die Industrie selbst manchmal die Übersicht.

1981 nahm sich die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) im Industrieverband Klebstoffe e.V. des Problems an. Alle damals marktüblichen Zahnungen wurden zusammengestellt und miteinander verglichen. Gleiche oder sehr ähnliche Zahnungen wurden zusammengefasst. Heraus kam eine TKB-Vorzugsreihe der Spachtelzahnungen mit insgesamt 13 Zahnformen, nämlich fünf A-Feinzahnungen, vier B-Grobzahnungen und vier C-Viereckzahnungen.

Diese sog. "TKB-Vorzugsreihe der Spachtelzahnungen" führte von da an in der Branche zu einer wesentlichen Vereinfachung und besseren Vergleichbarkeit bei Auftrags- und Verbrauchsangaben.

15 Jahre später, nämlich 1996, sah die TKB die Notwendigkeit, die "Vorzugsreihe der Spachtelzahnungen" um neu hinzugekommene Zahnungen zu erweitern. In langer Arbeit wurden Geometrien vermessen, Durchflussmengen bestimmt und Umfragen gemacht. 2001 konnte das überarbeitete TKB-Merkblatt 6 (Stand Mai 2000) dann vorgestellt werden. Die Anzahl der Zahnungen war von 13 auf 34 gewachsen. 22 Zahnungen waren neu aufgenommen worden, 12 Zahnungen aus dem alten Merkblatt behielten ihre gewohnten Bezeichnung. Eine Änderung ergab sich nur bei der alten "B4", die als "S4" in die neue Reihe der Spitzzahnungen für elektrisch leitfähige Klebstoffe eingegliedert wurde. Bei den B-Zahnungen kamen 12 neue Zahnungen hinzu, fast durchweg typische Grobzahnungen für Parkettklebstoffe. Die C-Reihe der Rechteckzahnungen wurde um die 10er Zahnung "C5" erweitert. Neu war auch die Reihe R der Rakelzahnungen für selbstverlaufende Spachtelmassen und die Zahnung M1 für Mittelbettmörtel. Das überarbeitete Merkblatt wurde mit originalgroßen Zahnungsabbildungen im Nennmaß sowie mit Angaben über die zulässigen Maßtoleranzen ausgestattet.

Das TKB-Merkblatt 6 sollte sicherstellen, dass eine praktisch verwendete, nach TKB benannte Zahnung, abgesehen von der unvermeidbaren Abnutzung, stets auch den angegebenen Abmessungen entspricht. Dem war leider nicht ganz so. Mitte 2004 stieß nämlich der Sachverständige Richard Kille im Rahmen von Produktprüfungen bei verschiedenen Zahnleisten auf erheblich größere Toleranzen und Abweichungen, als vom Merkblatt vorgesehen war. So ergaben z.B. A2-Zahnleisten verschiedener Hersteller eine Klebstoffauftragsmenge die von 260 g/m² bis hin zu fast 390 g/m² lag. Dabei tendierte die merkblattkonforme A2-Zahnung zu einer Auftragsmenge, die für elastische Beläge eher schon als zu hoch erschien. Weniger wäre hier besser gewesen. Ein erheblicher Einfluss solcher um bis zu 50% variierender Klebstoffmengen auf die Verbrauchsangaben der Klebstoffhersteller, auf die Klebstofftrocknung, auf das Resteindruckverhalten verlegter Beläge u.ä. lag nahe. Kille stellte auch ganz klar fest, dass ein Teil der handelsüblichen Zahnleisten nicht den Vorgaben des TKB-Merkblatts entsprach, obwohl sie die TKB-Bezeichnungen trugen. Er berichtete darüber bei der 21. TKB-Fachtagung mit dem Referat "Kann der Einsatz der richtigen Zahnspachtel zu Reklamationen führen?" Keine schöne Fragestellung. Richard Kille trat mit der Bitte an die TKB heran, dringend über Abmessungen, Toleranzen und qualitätssichernde Maßnahmen nachzudenken.

Das tat die TKB dann auch. Gedacht war primär an eine engere Toleranz bei Feinzahnungen durch Einführung einer Toleranzgruppe F mit nur noch ±0,05 mm. Die alte Toleranz mit ±0,1 mm sollte als Gruppe G nur noch für Grobzahnungen gelten. Weiter wurde überlegt, wie man die Werkzeughersteller zur Einhaltung der Merkblattvorgaben verpflichten könne. Und dann war da noch das Problem mit der wichtigen Zahnung A2 zu lösen.

Am 24.10.2006 berief die TKB eine ad hoc Arbeitsgruppe ein, um die Problematik mit allen direkt Beteiligten zu besprechen. Dabei wurde von den Werkzeugherstellern ganz deutlich herausgestellt, dass eine Feinzahnungstoleranz von nur noch ±0,05 mm andere Fertigungsverfahren benötigen würde, die zu einer erheblichen Verteuerung der sehr kostensensiblen Zahnleisten führen würden. Die Arbeitsgruppe kam nach langer, aber sehr konstruktiver Diskussion zu einem für alle Seiten sehr zufriedenstellenden Ergebnis, das nun direkt Eingang in das neue Merkblatt gefunden hat.

Das neue TKB-Merkblatt 6 "Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten" mit Stand März 2007 weist gegenüber seiner Vorgängerversion mit Stand Mai 2000 folgende Änderungen auf:

  • sehr viel breitere Anzahl mitwirkender Verbände und Gruppen
  • Begriffe und Bezeichnungen am handwerklichen Sprachgebrauch ausgerichtet
  • nur eine Toleranzgruppe mit ±0,1 mm für alle Zahnungsmaße
  • Qualitätsempfehlung für Stahlblech mit Mindesthärte 46 Rockwell
  • Qualitätsempfehlung für Stahlblechdicke von mind. 0,5 mm
  • Kennzeichnungsempfehlung mit Hersteller / TKB Zahnungsnummer / Jahr
  • Tabelle 2 mit 1:1-Abbildungen im Sollmaß statt Nennmaß
  • A2-Zahnung mit neuen Maßen a=1,3 / b=1,7 / c=1,4 (ca. 20% geringere Öffnung)

Es wurde vereinbart, dass sich die Werkzeughersteller mit Verwendung der empfohlenen Kennzeichnungsart verpflichten, die Vorgaben des Merkblatts einzuhalten. Umgekehrt werden die Handwerksverbände eine Empfehlung an ihre Mitglieder herausgeben, nur Zahnleisten mit der im Merkblatt empfohlenen Kennzeichnung zu verwenden. Die TKB behält sich vor, Werkzeugherstellern, die sich nicht an die Vorgaben des Merkblatts halten, die Verwendung des Bezeichnungsbestandteils "TKB" zu untersagen.

Das neue TKB-Merkblatt 6 "Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten" Stand März 2007 markiert den anerkannten Stand der Technik und soll wünschenswerterweise wieder für viele Jahre eine Art Norm im Bereich der Zahnformen darstellen.

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