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Bayerische Ingenieurekammer-Bau empfiehlt Überprüfung von Klimaanlagen

Dr.-Ing. Heinrich Schroeter
Dr.-Ing. Heinrich Schroeter
 
Dipl.-Ing.(FH) Oswald Silberhorn Dipl.-Ing.(FH) Oswald Silberhorn
  

(16.1.2010; am 3.2.2010 upgedatet) Nach dem Tod von fünf Menschen als Folge einer Legionellen-Infektion im Raum Ulm empfiehlt die Bayerische Ingeni­eure­kammer-Bau eine Überprüfung aller so genannten Nasskühl­an­lagen durch TGA-Ingenieure. Bei der Suche nach der Infektionsquelle waren auch die raumlufttechnischen Anlagen ins Visier der Behörden geraten. „Weil die Inspektionen vom Gesetzgeber nicht vor­ge­schrieben sind, wird ihnen zu wenig Beachtung geschenkt“, kritisierte dann auch Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter. Um Kosten zu sparen, würden Wartungs- und Prüfleistungen oft unterlassen.

Erreger der Legionellen-Erkrankung breiten sich u.a. bei unzureichender Hygiene in Klimaanlagen aus. Laut Dipl.-Ing.(FH) Oswald Silberhorn, Regionalbeauftragter der Bay. Ingenieurekammer-Bau für Schwaben, könnte eventuell die Abluft einer größeren Kühlturmanlage eines Kühlhauses die Quelle der aktuellen Legionellen-Welle sein. „Genauso gut könnten allerdings Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung die schlecht oder gar nicht gewartet werden, einen Nährboden für Mikroorganismen darstellen“, sagte Silberhorn. Möglicherweise seien die Erreger tatsächlich über ein Nasskühlsystem in die Luft gelangt und vom Wind verbreitet worden. Im Raum Ulm und Neu-Ulm waren entsprechende Anlagen auf den Dächern bereits per Hubschrauber aus der Luft ausfindig gemacht und geprüft worden.

Staub, Keime und Schimmelpilze

Dabei sind nicht nur Legionellen gefährlich: „Schlecht gewartete raumlufttechnische Anlagen können auch mit Staub und Keimen belastet sein, die Krankheiten verursachen können„, warnte Silberhorn. „Übersteigt zum Beispiel die Schimmelpilzkonzentration ein bestimmtes Maß, so kann es zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen für den Menschen kommen.“ Zusätzlich führen verstopfte Filter zu einem geringeren Luftdurchsatz, der wiederum zu einem höheren Stromverbrauch führt.

Zwar regelt eine Richtlinie die hygienischen Anforderungen an Wartung, Inspektion und Reinigung von Lüftungsanlagen - allerdings handelt es sich dabei um unverbindliche Empfehlungen: Die VDI 6022 „Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen“ gilt für alle raumlufttechnischen Anlagen in Schulen, Hallenbädern, Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäuden und Produktionsstätten. Im Gültigkeitsbereich der Arbeitsstättenrichtlinien sind - abhängig vom Anlagentyp - alle 2 bis 3 Jahre Hygieneinspektionen empfohlen. Bei Anlagen mit Luftbefeuchtern ist zum Beispiel das so genannte Befeuchterwasser alle 2 Wochen durch Fachpersonal zu überprüfen.

Zu einer Inspektion gehören laut Silberhorn u.a. eine Sichtprüfung der Anlage sowie eine Hygieneuntersuchung des bakteriologischen Zustands. Dazu werden Abklatsch-, Tupf- oder Wischproben gemacht. Außerdem wird die Anzahl der Luftkeime in der Anlage bestimmt. Demnächst stehen auch weiterentwickelte Analyseverfahren zur Verfügung, die vor allem zum schnelleren Auffinden der Infektionsquellen geeignet sind. Die Auswertung übernehmen in der Regel neutrale Hygieneinstitute. Am Ende der Untersuchung erhält der Auftraggeber ein Gutachten mit Analyse des Ist-Zustandes.

Update: Rätsel in Ulm gelöst: eine Nasskühlanlage war's

Wie das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises am 3.2. mitteilte, haben Experten den Erreger in einer größeren Nasskühlanlage in einem Gebäude im Stadtgebiet von Ulm entdeckt. Die entnommene Probe habe mit dem bei den Patienten identifizierten Erreger übereingestimmt. In den Tagen zuvor waren Kühlwasserproben aus neun positiv auf Legionellen getesteten Kühlanlagen an das Referenzlabor für Legionellen in Dresden geschickt worden. In der Region Ulm waren aktuell fünf Menschen durch eine Legionellen-Infektion gestorben, 64 Menschen wurden infiziert

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