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Rauchmelderpflicht erreicht endlich Baden-Württemberg - mit kurzen Übergangsfristen


  

(19.7.2013) Der Landtag in Stuttgart hat am 10.7.2013 die Rauchmelderpflicht beschlossen. Baden-Württemberg ist damit das 13. Bundesland in Deutschland mit einer Gesetzgebung zur Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnräumen. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen haben noch keine ent­sprechende Gesetzgebung veranlasst.

Das Gesetz sieht vor, dass die Warngeräte ab sofort in Neu- und Umbauten installiert werden müssen, in bestehenden Ge­bäuden bis Ende 2014. Damit sollten spätestens ab 2015 alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausge­rüstet sein. Die Geräte müssen in den Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür füh­ren, angebracht werden.

Die Übergangsfrist für die Umrüstung ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht verhältnismäßig kurz. Der Brand in Backnang diesen März, bei dem eine Mutter und ihre sieben Kinder starben, brachte SPD und Grüne dazu, die Übergangsfrist, die mit 2017 ursprünglich recht großzügig bemessen war, relativ kurz zu halten.

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