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Ferninspektion von Rauchwarnmeldern erspart Sichtprüfung vor Ort

(11.7.2014) Mittlerweile gilt in 13 Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht, in zwei weiteren, Berlin und Brandenburg, ist sie in Planung. Neben der Ausstattung der Woh­nungen gehöhrt die jährliche Überprüfung der Rauchwarnmelder zum Pflichtprogramm bei der Wohnungsverwaltung. Mit dem Funk-Rauchwarnmelder „Minoprotect 3 radio“ bietet Minol jetzt eine nutzerfreundliche und sichere Möglichkeit, die Betriebsbereit­schaft ohne Betreten der Wohnung zu inspizieren. „Mit dem Minoprotect 3 radio er­füllen Vermieter ihre rechtliche Verpflichtung. Gleichzeitig ist es für Hausbewohner ei­ne besonders komfortable Lösung, weil Terminabsprachen rund um den jährlichen Prüf­termin entfallen“, sagt Eberhard Wendel, Produktmanager für Rauchwarnmelder bei Mi­nol.

Gemäß der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676 ruft Minol die relevan­ten Geräteparameter einmal jährlich per Funk ab. Dazu ist der Minoprotect 3 radio mit Sensoren ausgestattet, ...

  • die eine Verschmutzung oder Verstopfung der Rauchkammer melden.
  • die erkennen, ob sich innerhalb eines Mindestabstands von 50 cm Gegenstände befinden, die im Brandfall den Raucheintritt behindern könnten, und
  • die den Status der fest eingebauten Zehn-Jahres-Batterie aus der Ferne ab­lesen lassen.

Sollte der Melder im Einzelfall bei ungefährlicher Rauch- und Dampfentwicklung Alarm schlagen, können die Hausbewohner das Gerät stumm schalten, indem sie den großen Testknopf drücken. Zudem zeigt eine LED-Kontrollleuchte in regelmäßigen Abständen an, ob der Melder funktionsfähig ist. Dank der Nachtabsenkung werden ...

  • die LED-Leuchte über Nacht gedimmt und
  • Störungsmeldungen, die sicherheitstechnisch nicht unmittelbar relevant sind, unterdrückt.

Funkinspektion entspricht Sichtprüfung vor Ort

Die Funkauslesung kann die jährliche Sichtprüfung vor Ort inzwischen ersetzen. Denn nach der Novelle der DIN 14676 im September 2012 lässt die Anwendungsnorm für Rauch­warnmelder zur Funktionsprüfung auch technische Maßnah­men zu, die einer Sichtprüfung vor Ort gleichwertig sind. Vo­raussetzung für die Ferninspektion sollte die Ausstattung al­ler Wohnräume, ausgenommen von Küche und Bad, mit Funk-Rauchwarnmeldern sein. Zwar müssen gemäß Landesbauord­nung lediglich Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, einen Melder haben - aus der Ferne lässt sich jedoch nicht erkennen, ob etwa ein Arbeits­zimmer in ein Kinderzimmer umgewandelt wurde und deshalb einen eigenen Melder braucht.

Weiteres Modell mit Alarmvernetzung

Den neuen Funk-Rauchwarnmelder bietet Minol künftig auch als Variante Minoprotect 3 radio NET mit Alarmvernetzung an. Dieses Modell kann gruppenweise mit anderen Meldern innerhalb eines Gebäudes verbunden werden. Im Brandfall schlagen die ver­netzten Geräte gleichzeitig Alarm und warnen auf diese Weise alle Bewohner. Das ist sinnvoll, wenn die Hausbewohner das Signal von Rauchwarnmeldern in entfernten Be­reichen, etwa im Keller oder Treppenhaus, überhören könnten. Beide Rauchwarnmel­der-Modelle lassen sich in das Minol-Funksystem integrieren: „Wer bereits funkfähige Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler von Minol hat, kann so die Verbrauchs­werte für die Betriebskostenabrechnung und die Funktionsparameter der Rauchwarn­melder mit einer Lösung zentral auslesen lassen“, erklärt Produktmanager Eberhard Wendel von Minol. 

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