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Umgang mit PCB-Belastung in öffentlichen Gebäuden

Sanierung PCB-belasteter Gebäude
Sanierung PCB-belasteter Gebäude (PDF-Download)
 

(3.2.2014) Der Ausstoß von polychlorierten Biphenylen (PCB) in die Umwelt wird seit Mitte der 1980er Jahre durch eine Fül­le von regulatorischen und technischen Maßnahmen unterbun­den beziehungsweise vermindert, das schreibt die Bundesre­gierung in einer Antwort (18/293) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Demzufolge sind die PCB-Emissionen ausge­wählter und in der Vergangenheit wesentlicher Verursacher­gruppen von 1990 bis 2010 um mehr als 85% gesunken.

Die Fragesteller hatten sich unter anderem danach erkundigt, wie die Bundesregierung das Problem der PCB-Belastung in öf­fentlichen Gebäuden und die daraus resultierende gesundheit­liche Beeinträchtigung der sich dort aufhaltenden Menschen einschätzt. Dazu schreibt die Regierung, dass die Beantwor­tung dieser Frage eine systematische Untersuchung der PCB-Belastung in den in Rede stehenden Gebäuden voraussetze. Solche Untersuchungen würden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) bislang nicht durchgeführt, denn dies würde konkrete Hinweise auf PCB-Belastungen vorrausetzen, die der BimA nicht vorlägen. Verdachtsuntersuchungen ohne greifbare Hinweise auf PCB-Belastungen führe die BimA nicht durch. Für Kindergärten, Schulen, Universitäten und Landesbehörden sei die Bundesregierung nicht zuständig, schreibt sie weiter.

Die Regierung verweist darauf, dass bereits jetzt bei Kenntnis über vorhandene ge­sundheitsschädliche PCB-Konzentrationen in öffentlichen Gebäuden die Regelungen des Bauordnungsrechts sowie die Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-be­lasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden gelten würden. Es sei dabei wie bei allen anderen Schadstoffen bauteilscharf zu entscheiden, ob ein Entfernen von Primärquel­len, ein räumliches Abtrennen oder eine Behandlung von Sekundärquellen erforderlich sei.

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