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Kein einheitliches Effizienzgesetz


  

(2.3.2014) Die EU-Energieeffizienzrichtlinie wird nicht durch ein einziges nationales Gesetz umgesetzt, sondern in unterschiedlichen Normen. Die Arbeiten in den ver­schiedenen Bereichen seien unterschiedlich weit fortgeschrit­ten, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 18/665) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Der im Rahmen des Energiekonzepts beschlossene Sanierungs­fahrplan für den Gebäudebestand soll demnach zugleich den Artikel 4 der Energieeffizienzrichtli­nie umsetzen.

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