Aktuelles Urteil: „Lüften zur Schimmelvermeidung ist Fachwissen“
(29.10.2014) Schimmel in Innenräumen ist nicht nur unangenehm und ungesund, sondern beschäftigt auch immer wieder die Gerichte. In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Gießen geben die Juristen einem Mieter recht, der wegen Schimmelbildung in seiner Wohnung die Miete um 15% minderte (1 S 199/13).
In dem konkreten Fall war der Schimmel auf den Einbau moderner, dichtschließender Fenster zurückzuführen, die kaum noch eine natürliche Luftzirkulation zuließen. Dem könne nur durch richtiges Lüftungsverhalten entgegengewirkt werden, rät Udo Schumacher-Ritz, Vorsitzender des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau, der auf das Gießener Urteil aufmerksam gemacht hat. Zwar sollte es Allgemeinwissen sein, ...
- dass man am besten mehrfach am Tag für drei bis fünf Minuten stoßlüften sollte,
- dass ein Kippen der Fenster gänzlich ungeeignet ist und nur Energie verschwendet, und
- dass man Möbelstücke an der Außenwand bei gut gedämmten Häusern mit einem Abstand von mindestens fünf Zentimetern aufstellen sollte.
Das Landgericht Gießen geht/ging aber davon aus, dass von einem durchschnittlichen Mieter „dieses Fachwissen“ nicht erwartet werden könne. Wenn ein spezielles Lüftungsverhalten erforderlich sei, müsse der Mieter entsprechend informiert werden. Wenn dies nicht geschehe, könne er die Miete entsprechend kürzen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Verbändebündnis zum Dissens zwischen natürlicher und ventilatorgestützter Lüftung (4.6.2021)
- Schimmelschäden an Wänden und Decken in 2. Auflage auf 278 Seiten (27.10.2020)
- TecTem Climaprotect: Schimmelsanierung und hygienischer Mindestwärmeschutz à la Knauf Aquapanel (30.10.2018)
- Kompendium „Schimmel in Innenräumen“ vom Fraunhofer IRB Verlag (29.4.2018)
- Feuchte und Schimmel im Heft 1.2018 von „Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft“ (29.4.2018)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Broschüre „Innendämmung und Schimmelpilzschutz - sicher verarbeitet“ überarbeitet (10.10.2014)
- überarbeitet: Rechtsgutachten zu Haftungsrisiken bei mangelnder Lüftung in Wohnräumen (28.8.2014)
- Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 sorgt für Rechtssicherheit und beugt Feuchteschäden vor (29.7.2014)
- Urteil: Trotz Schimmels muss Mieter nicht übermäßig lüften und heizen (24.11.2013)
- „4 x 4 der Bauchemie“ zum Thema „Schimmel auf Silikonfugen“ erschienen (15.11.2013)
siehe zudem:
- Lüftung, Schimmel und Baubiologie sowie hygienische Oberflächen auf Baulinks
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